Nicht alle Neonazi-Helfer können angeklagt werden

Karlsruhe/Zwickau (RP) Mehrere Unterstützer der rechtsextremistischen Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) können nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden, weil ihre Taten strafrechtlich verjährt sind. Die Bundesanwaltschaft bestätigte, dass einige Unterstützer des NSU nicht mehr mit einer Anklage rechnen müssten.

Das gelte aber nicht für fünf mutmaßliche NSU-Helfer, die derzeit in Untersuchungshaft sitzen, darunter der in Düsseldorf festgenommene Carsten S., der dem Trio die Mordwaffe geliefert haben soll. Gegen die Unterstützer werde unter anderem wegen versuchter Beihilfe zum Mord ermittelt. Verjährung sei bei ihnen kein Thema.

Für die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gilt eine Verjährungsfrist von zehn Jahren. Da der Generalbundesanwalt die Ermittlungen im November 2011 übernommen hat, sind vor Herbst 2001 begangene Taten verjährt.

Nach Angaben der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" betrifft das vor allem Helfer aus dem Thüringer Heimatschutzbund, die die mutmaßlichen Rechtsterroristen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe aus Jena nach deren Abtauchen Anfang 1998 unterstützt hatten. Oft sei der Kontakt in den ersten zwei Jahren abgebrochen. Das Trio soll neun Einwanderer und eine Polizistin ermordet haben.

Der "Focus" berichtete, Mundlos habe schon vor seinem Abtauchen in den Untergrund konkrete Pläne zur Tötung von Ausländern gehabt. Ein früherer NPD-Funktionär habe dem Bundeskriminalamt geschildert, wie er Anfang der 90er Jahre mit Mundlos eine Asylbewerber-Unterkunft in Jena ausspioniert habe, um einen Anschlag auf das Heim zu verüben.

(RP)
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