Düsseldorf Niederrhein: Stallpflicht für Geflügel

Düsseldorf · Die Vorsichtsmaßnahme soll die Ausbreitung der Vogelgrippe verhindern.

Aus Sorge um eine Ausbreitung der Vogelgrippe in Nordrhein-Westfalen muss Geflügel in Gebieten von 16 Städten und Kreisen vorerst im Stall bleiben. Ab heute gilt Stallpflicht für Nutzgeflügel in Teilen von Ostwestfalen-Lippe sowie des Niederrheins und des Münsterlandes, wie das NRW-Landwirtschaftsministerium mitteilte. Betroffen sind auch Bereiche von Soest, Bottrop, Düsseldorf und Leverkusen.

Zu den Risikogebieten zählen beispielsweise Sammelplätze von Zugvögeln oder Rastplätze in der Nähe von Seen, Flüssen oder Feuchtbiotopen. Welche Gebiete eines Kreises genau betroffen sind, sollen die Städte und Kreise im Detail auf ihren Internetseiten veröffentlichen. Die Stallpflicht soll zudem zügig auf Gebiete mit besonders hoher Geflügeldichte ausgeweitet werden, teilte das Ministerium weiter mit.

Die Geflügelhalter hätten ihre Bestände unter genauer Beobachtung und nähmen jeden Verdachtsfall sehr ernst, teilte der Rheinische Landwirtschaftsverband mit. "Die Bauern hoffen, dass sich die Infektion nicht weiter ausbreitet und alle unsere Vorsorgemaßnahmen schneller sind als das Virus", sagte eine Sprecherin. In Nordrhein-Westfalen gibt es nach ihren Angaben 1000 Geflügelhalter mit rund 55.000 Tieren.

Die Maßnahme soll vor einer Infizierung des Zuchtgeflügels durch Wildvögel schützen. Am Wochenende mussten nahe der dänischen Grenze 30.000 Hühner in einem Zuchtbetrieb getötet werden, weil dort der Geflügelpest-Erreger festgestellt worden war. Erstmals war die hochansteckende H5N8-Variante der aktuellen Vogelgrippe-Epidemie in Deutschland am 8. November bei verendeten Wasservögeln in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden. Seitdem tritt die Geflügelpest in immer mehr Bundesländern auf.

Der Erreger gilt als ungefährlich für den Menschen, stellt aber eine erhebliche Bedrohung für Hausgeflügel dar.

(dpa)
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