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Neue Fragen der Union an Schily: NPD-Anwalt zeigt Schily-Mitarbeiter an

zuletzt aktualisiert: 29.01.2002 - 19:25

Hamburg (rpo). Die V-Mann-Affäre und das Chaos um die Anträge für ein NPD-Verbot sind für Otto Schily noch nicht ausgestanden. Am Donnerstag soll Schily sich neuen Fragen der Opposition stellen. Zudem hat ein NPD-Anwalt einen Mitarbeiter des Innenministers angezeigt.

Insbesondere will die Union Widersprüche zwischen den ersten und den nachfolgenden Erklärungen Schilys ausgeräumt wissen. Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU) forderte den Innenminister am Dienstag auf, die Fragen "jetzt umfassend und vollständig in geeigneter Weise zu beantworten". Allerdings wird Schily nicht wie ursprünglich geplant an diesem Mittwoch im Innenausschuss auftreten, sondern erst am Donnerstag. Unterdessen ist geklärt, gegen wen die Berliner Staatsanwaltschaft seit Montag wegen Geheimnisverrats im Zusammenhang mit der V-Mann-Affäre ermittelt.

Der NPD-Anwalt Horst Mahler habe den Abteilungsleiter im Bundesinnenministerium, Klaus-Dieter Schnappauf, angezeigt, berichtete das Online-Magazin unter Berufung auf Berliner Justizkreise. Die Ermittlungen sollen aber eingestellt werden. Die Berliner Staatsanwaltschaft sehe den Straftatbestand des Geheimnisverrats als nicht gegeben an, heißt es in dem Bericht. Die Affäre war ausgelöst worden, weil Beamte des Innenministeriums das Bundesverfassungsgericht unzureichend über einen V-Mann unterrichtet hatten, der vom Gericht als Zeuge im NPD- Verbotsverfahren vorgesehen war. Der Mann, der bis 1995 für den Verfassungsschutz arbeitete, ist in der NPD als Funktionär tätig.

Sorgfaltspflicht auf "das Gröblichste verletzt"

Die Union will laut Fraktionsvize Wolfgang Bosbach von Schily noch einmal wissen, ob er in der ersten Sitzung des Innenausschusses in der vorigen Woche den ihm damals bekannten Sachverhalt vollständig geschildert hat. Außerdem werde eine Frage lauten: Bleibt Schily dabei, dass es nur einen einzigen V-Mann gibt, der in den Antragsschriften auftaucht; oder gibt es einen zweiten oder sogar noch mehr? Außerdem müsse diskutiert werden, wie nun das Verfahren weitergeführt werden könne. Der Parlamentarische Unions-Geschäftsführer Hans-Peter Repnik sagte, schon jetzt sei klar, dass Schily seine Sorgfaltspflicht auf "das Gröblichste verletzt hat". Die Union macht vom Verlauf der Sitzung abhängig, welche Konsequenzen sie fordern will.

Die Fraktionsspitze hat bislang noch von einer Rücktrittsforderung abgesehen, weil sie Schilys weitere Erklärungen abwarten will. CSU-Landesgruppenchef Michael Glos sagte, das Ansehen Deutschlands im Ausland sei beschädigt worden. "Dass Schily unschuldig ist, glaubt inzwischen keiner mehr." CSU-Chef Stoiber fügte hinzu, völlig inakzeptabel sei der "arrogante und brüske Umgang" des Innenministers mit dem obersten deutschen Gericht. Schily müsse "durch eine öffentliche Entschuldigung gegenüber den Verfassungsrichtern den Affront" beseitigen.

Der Innenminister hatte sich bereits bei der Bundestagssitzung am Freitag beim Verfassungsgericht entschuldigt. Schily hat stets bestritten, von dem Vorgang vor der Absetzung aller Termine durch das Gericht am Dienstag vergangener Woche erfahren zu haben. Inzwischen ist bekannt geworden, dass in den Antragsschriften auch Aussagen eines zweiten V-Manns auftauchen. Der Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, verlangte von Regierung und Opposition, trotz der Affäre am NPD-Verbotsantrag festzuhalten.

"Ich appelliere an alle demokratischen Kräfte in Deutschland zusammenzuarbeiten um das Verfahren nicht scheitern zu lassen", sagte er der "Bild"-Zeitung. Die Diskussion über "Pannen und Schlampereien" dürfe nicht "über die Tatsache hinwegführen", dass es sich hier um eine Partei handele, die "nicht auf dem Boden der Demokratie" stehe. NPD-Anwalt Mahler habe sich mit seiner Anzeige gegen Schnappauf auf das vergangene Woche bekannt gewordene Telefonat zwischen Schnappauf und dem Richter am Bundesverfassungsgericht, Hans-Joachim Jentsch, bezogen, berichtete "Spiegel online". Darin hatte Schnappauf den Richter nebenbei darüber informiert, dass einer der geladenen NPD-Funktionäre früher als V-Mann für den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz tätig war und deshalb eine Aussagegenehmigung vorgelegt werde. Daraufhin hatte das Gericht das Verfahren gestoppt.

Quelle: RPO Archiv

 
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