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Polizei unterliegt vor Gericht / 1. Mai:: NPD darf in Berlin demonstrieren

zuletzt aktualisiert: 29.04.2000 - 20:36

Berlin (dpa). Unmittelbar vor einem Aufmarsch der rechtsextremen NPD am 1. Mai in Berlin hat die Polizei der Hauptstadt vergeblich versucht, die Demonstration doch noch zu verhindern. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigte am Samstagabend die Entscheidung der Vorinstanz, die Veranstaltung der Rechtsextremisten zuzulassen.

Das Verwaltungsgericht hatte am Freitag das polizeiliche Verbot der NPD-Demonstration aufgehoben. Allerdings dürfen die Demonstranten nicht wie geplant durch den Bezirk Hellersdorf marschieren, sondern müssen sich an einem festen Ort versammeln. Eine Gegendemonstration der linksextremen "Antifaschistischen Aktion Berlin" ist weiterhin verboten.

Polizeipräsident Hagen Saberschinsky sagte am Samstag im InfoRadio Berlin, er rechne mit einem Ausbruch von Gewalt, sollte der NPD- Aufmarsch stattfinden. Eine Genehmigung der Demonstration locke weitere NPD-Anhänger aus dem gesamten Bundesgebiet an.

Insgesamt sind für das Wochenende und den 1. Mai in Berlin 65 Veranstaltungen angemeldet, weit mehr als in früheren Jahren. Erstmals wollen Autonome auch durch Berlins Mitte ziehen und "imperialistische Zentren" angreifen. Ein Zug durch die Friedrichstraße wurde jedoch verboten.

Saberschinsky äußerte sich zuversichtlich, dass die Polizei am 1. Mai die "schwierige Situation trotz erheblicher Probleme" meistern werde. Insgesamt sollten 6 400 Beamte im Einsatz sein, darunter 2 400 Kräfte anderer Bundesländer und des Bundesgrenzschutzes. Die Zahl war am Freitag auf Bitten Berlins nochmals erhöht worden. "Ein so hohes Gewaltpotenzial wie dieses Mal wird eine besondere Situation mit sich bringen", sagte Berlins Innensenator Eckart Werthebach (CDU).

Bundesweit hatte die NPD zu zehn Kundgebungen unter dem Motto "Arbeitsplätze zuerst für Deutsche" aufgerufen. Den Antrag für den im thüringischen Gera geplanten Aufzug zogen die Rechtsextremisten nach einem Verbot der Stadt jedoch zurück.

In Sachsen will die NPD in Dresden sowie in Grimma demonstrieren. Beide Aufzüge sind durch Gerichtsentscheide genehmigt. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen bestätigte am späten Freitagabend eine Verfügung des Verwaltungsgerichts gegen ein von der Stadt Dresden ausgesprochenes Verbot. Am Rande einer Kundgebung von Rechten wurden am Samstag in Dresden Demonstranten festgenommen. Bei Zusammenstößen mit linken Jugendlichen kam es zu kleineren Rangeleien.

In Thüringen hatte die Stadt Weimar nach einem Brandanschlag auf die Erfurter Synagoge am Gründonnerstag den für den 1. Mai angekündigten NPD-Aufzug verboten. Nach dem Verwaltungsgericht bestätigte am Samstag auch das OVG dieses Verbot.

In Hannover, wo der DGB und die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) zu ihrer zentralen Mai-Kundgebung aufgerufen haben, darf die NPD am 1. Mai nicht demonstrieren. Auch in den hessischen Städten Wetzlar und Gießen wurde eine NPD-Demonstration verboten.

Eine Beschwerde der Stadt Ludwigshafen gegen die NPD-Demonstration am 1. Mai scheiterte dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Die Kommune kündigte an, den Aufzug mit Auflagen zu belegen. Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hob das Versammlungsverbot der Stadt Fürth gegen die NPD-Demo am Tag der Arbeit auf. Die Stadt habe keine konkrete Gefahrenprognose abgegeben, sondern nur Vermutungen geäußert, erklärte der Verwaltungsgerichtshof. Mehrere linke autonome Gruppen kündigten Gegendemonstrationen an.

Quelle: RPO Archiv

 
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