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VGH bestätigt Verbot:: NPD darf nicht in Karlsruhe demonstrieren

zuletzt aktualisiert: 11.08.2000 - 22:05

Mannheim (dpa). Die rechtsextremistische NPD darf an diesem Samstag nicht vor dem Bundesverfassungsgericht gegen ein mögliches Verbot demonstrieren. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim bestätigte am Freitagabend in einem Eilverfahren das Demonstrationsverbot der Stadt Karlsruhe. Der Beschluss des VGH kann nicht mehr angefochten werden. (Aktenzeichen: AZ 1 S 1750/00).

Die Stadt Karlsruhe hatte die geplante Demonstration mit rund 200 bis 400 Teilnehmern am Sitz der höchsten deutschen Gerichte wegen der "aktuten Gefahr einer Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" untersagt. Eine ebenfalls für Samstag geplante Demonstration eines "Antifaschistischen Aktionsbündnisses Karlsruhe" war von der Stadt unter Auflagen genehmigt worden.

Die rechtsextremistische Partei hatte angekündigt, auch bei einer Bestätigung des Verbots nicht auf Aktionen in Karlsruhe zu verzichten.

Für Samstagvormittag kündigte sie eine Pressekonferenz mit dem NPD-Bundesvorsitzenden Udo Voigt und dem im rechten Lager aktiven Berliner Anwalt Horst Mahler an. Der 64-jährige Mahler gehörte zu den Mitbegründern der "Rote Armee Fraktion". Nach zehn Jahren Haft distanzierte er sich vom Terrorismus. Inzwischen macht er durch polemische Warnungen vor einer "Überfremdung" der Deutschen von sich reden. Den Ort der Pressekonferenz ließ die NPD im Dunkeln, sie will die Journalisten vom Bahnhof aus "weiterleiten".

Quelle: RPO Archiv

 
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