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NPD ist erbost: NPD-Verbot: Unangenehme Fragen für Otto Schily

zuletzt aktualisiert: 06.10.2002 - 13:47

Karlsruhe (rpo). Am Dienstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob das Verbotsverfahren gegen die NPD trotz der so genannten V-Mann-Affäre weitergehen kann. Damit kommt der Fall nach zwei Jahren endlich vor Gericht.

Die Richter prüfen den Vorwurf, dass die zahlreichen Spitzel des Verfassungschutzes die rechtsextremistische Partei quasi "ferngesteuert" haben. Falls sie dies bejahen, könnte der Prozess endgültig platzen.

In Karlsruhe muss sich Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) auf unangenehme Fragen einstellen. Der Zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtsvizepräsident Winfried Hassemer möchte möglichst alles über Zahl und Identität der V-Männer wissen - vor allem über diejenigen NPD-Funktionäre, die in den Verbotsanträgen von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung als "Belastungszeugen" angeführt werden.

Die Richter erbitten sich Auskunft, weil im Januar aufgeflogen war, dass unter den zitierten NPD-Funktionären insgesamt zwölf V-Leute der Geheimdienste waren, von denen acht namentlich bekannt sind. Zu ihnen zählen der ehemalige nordrhein-westfälische NPD-Landeschef Udo Holtmann und Wolfgang Frenz, ebenfalls früher Mitglied im nordrhein-westfälischen Landesvorstand und NPD-Bundesvorstand.

Ende Juli offenbarte ein Schriftsatz der Antragsteller das Ausmaß der Unterwanderung: Zwischen 1997 und 2002 saßen demnach mindestens 30 V-Leute des Verfassungschutzes in NPD-Vorstandsgremien in Bund und Ländern. Schily musste zudem bestätigen, dass mehrere NPD-Mitglieder mit Genehmigung ihrer Partei spioniert haben. So soll sich Presseberichten zufolge NPD-Landeschef Holtmann 1978 eine schriftliche Erlaubnis eingeholt haben. Anschließend war er 24 Jahre für den Geheimdienst tätig.

Dass die NPD staatlich "fremdbestimmt" ist, bestreiten die Antragsteller vehement. "Sie war und ist weder ursprünglich noch heute 'Produkt' einer Steuerung, Prägung oder maßgeblicher Einflussnahme staatlicher Stellen", heißt es im jüngsten Schriftsatz. Im übrigen ergebe sich die verfassungs-, fremden- und rechtsfeindliche Einstellung der NPD bereits aus Wahlprogrammen, der Parteipresse und offiziellen Reden.

Am Dienstag wollen die Antragsteller dem Gericht auf Anfrage nun weitere Namen und Details zur V-Mann-Problematik preisgeben - allerdings nur unter Ausschluss der NPD und der Öffentlichkeit. Andernfalls seien die betroffenen V-Leute massiv gefährdet, hieß es.

Ob sich die Karlsruher Richter auf ein solches "in camera"-Verfahren einlassen, ist unklar. Eine von Fachleuten ins Gespräch gebrachte Möglichkeit wäre, sich in diesen Fällen mit der Vernehmung von Vertretern der Verfassungsschutzes zu begnügen.

Die NPD ist natürlich erbost und wirft den Antragstellern vor, ein falsches Spiel zu spielen. NPD-Anwalt Horst Mahler sagte, Bund und Länder stützten ihren Verbotsantrag auf Sachverhalte, die von Geheimdienstmitarbeitern gesetzt wurden. Er sei sich sicher, dass das Beweismaterial im Wesentlichen auf Informationen von V-Leuten beruhe.

Zu dem Erörterungstermin will NPD-Parteichef Udo Vogt mit 16 Vorstandsmitgliedern erscheinen. Wie eine Gerichtssprecherin berichtete, wird es noch keine Beweisaufnahme und keine Zeugenvernehmungen geben. Auch Vertreter des Verfassungsschutzes würden nicht geladen. Nach dem Termin entscheidet der Senat, ob es überhaupt noch eine mündliche Verhandlung und eine Beweisaufnahme geben wird - oder ob zumindest erst einmal nichts als ein juristischer Scherbenhaufen übrig bleibt.

Quelle: RPO Archiv

 
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