Partei hat sechs Wochen Zeit sich zu äußern: NPD-Verbotsantrag: Vorentscheidung bis zum Sommer
zuletzt aktualisiert: 16.02.2001 - 12:37Karlsruhe (AP). Das Bundesverfassungsgericht hat der NPD eine Frist von sechs Wochen gesetzt, um sich zum Verbotsantrag der Bundesregierung zu äußern. Dies erklärte der in diesem Verfahren als Berichterstatter zuständige Richter Hans-Joachim Jentsch am Donnerstagabend vor Journalisten in Karlsruhe. Das Mitglied des Zweiten Senats kündigte an, das Gericht wolle versuchen, bis zum Sommer erste Vorentscheidungen zum NPD-Verbot zu treffen.
Dabei geht es laut Jentsch zunächst um die Frage, ob der Verbotsantrag zulässig ist. Nur wenn er als "offensichtlich unbegründet" eingestuft würde, wäre das Verfahren vorzeitig beendet. Andernfalls könnten sich die Beratungen des Bundesverfassungsgerichts noch geraume Zeit hinziehen.
Weder Jentsch noch Gerichtspräsidentin Jutta Limbach wollten sich auf eine Prognose über die Gesamtdauer des Verfahrens einlassen. Sie wiesen aber beide darauf hin, dass es für das NPD-Verbot keine bereits getroffenen Entscheidungen der Verfassungsrichter gebe, an denen man sich jetzt orientieren könne. Die Urteile zum Verbot der ebenfalls rechtsextremistischen SRP und der kommunistischen KPD aus den 50er Jahren lägen zu weit zurück, um bei dem aktuellen Verfahren noch als Maßstab dienen zu können.
Bislang nur Verbotsantrag der Bundesregierung
Jentsch wies auch daraufhin, dass bislang nur der Verbotsantrag der Bundesregierung in Karlsruhe vorliegt. Die Verfassungsrichter hätten keine Informationen, wann mit denen des Bundestags und des Bundesrats zu rechnen sei, die in dem Verfahren zusammen behandelt werden sollen. Möglicherweise muss dazu der NPD jeweils eine erneute Frist zur Stellungnahme eingeräumt werden. Jentsch verwahrte sich gegen Kritik, dass die jetzt der Partei genannte Frist von sechs Wochen zu kurz sei.
Nach der Entscheidung über die Zulässigkeit des Verbotsantrags müssen die acht Richter des Zweiten Senats zunächst darüber entscheiden, ob ein Mitglied des eigentlich nicht damit befassten Ersten Senats aus Gründen der Unbefangenheit mit Vorermittlungen über das NPD-Verbot betraut wird oder der von Limbach geleitete Zweite Senat gleich selbst das Verfahren in die Hand nimmt. Angestrebt wird, über das NPD-Verbot zu entscheiden, bevor in zwei Jahren Limbach und danach auch der ebenfalls beteiligte Verfassungsrichter Berthold Sommer aus dem Gericht ausscheiden.
Zusätzliches Personal bewilligt
Um die Arbeit in diesem Mammutverfahren überhaupt bewältigen zu können, hat das Bundesverfassungsgericht bereits zusätzliches Personal bewilligt bekommen. Es handelt sich um vier wissenschaftliche Mitarbeiter, einen Rechtspfleger und eine Schreibkraft. Jentsch betonte, das Gericht wolle sowohl mit Ernsthaftigkeit als auch zügig über den Antrag auf NPD-Verbot beraten. Wann es in dem Verfahren zu einer mündlichen Verhandlung kommen werde, lasse sich aber noch nicht abschätzen.
Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans Joachim Papier, wies darauf hin, dass auch der Erste Senat in letzter Zeit häufig mit dem Thema Rechtsextremismus zu tun habe. Immer wieder werde das Gericht gegen Verbotsanverfügungen zu Demonstrationen aus diesem Spektrum angerufen und müsse dann ganz kurzfristig meist am Wochenende noch Entscheidungen treffen. Von den insgesamt 14 derartigen Anträgen sei im vergangenen Jahr aber nur dreien stattgegeben worden und von den bislang fünf in diesem Jahr nur einem mit Auflagen.
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