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Berufung auf Quellen beim Verfassungsgericht: NPD-Verbotsverfahren wird laut Medien-Informationen eingestellt

zuletzt aktualisiert: 27.02.2003 - 16:46

Karlsruhe (rpo). Medienberichten zufolge soll das NPD-Verbotsverfahren vom Bundesverfassungsgericht eingestellt werden. Das Verfahren stand noch vor Prozessbeginn unter einem schlechten Stern, weil einige Belastungszeugen beim Verfassungsschutz auf der Gehaltsliste gestanden hatten.

Zwei Jahre nach Beginn will das Bundesverfassungsgericht das Verfahren am 18. März endgültig stoppen, wie die ARD am Donnerstag unter Berufung auf zwei Quellen meldete. Das Gericht wollte den Bericht nicht kommentieren. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) sagte in Brüssel, die Entscheidung sei noch völlig offen. Die Union warf dem Minister vor, die V-Mann-Problematik dramatisch unterschätzt zu haben.

Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat hatten das Verbot der rechtsextremistischen NPD vor zwei Jahren gemeinsam beantragt. Anfang vergangenen Jahres hatte der Zweite Senat den Prozess ausgesetzt, nachdem bekannt geworden war, dass das Beweismaterial zum Teil auf Aussagen von V-Leuten des Verfassungsschutzes basiert. Das Gericht will am 18. März offiziell verkünden, ob das Verfahren fortgesetzt wird.

Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz bezeichnete den ARD-Bericht als "Kaffeesatzleserei". "Wir haben die Entscheidung des Gerichts abzuwarten", sagte er der AP. Nach seiner festen Überzeugung bleibe die NPD eine verfassungsfeindliche Partei, die verbotswürdig sei. Auch der NPD-Prozessbevollmächtigte Horst Mahler bezeichnete den ARD-Bericht als Spekulation. "Dazu kann ich nichts sagen. Wir werden es am 18. März erfahren."

Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach sagte der AP, es wäre "geradezu fatal", wenn das Verbotsverfahren scheitern würde. "Das wäre ein Propagandaerfolg für die NPD, den man nicht nur hätte vermeiden müssen, sondern auch vermeiden können." Innenminister Schily werde selbst wissen, dass er "ein hohes Maß" an politischer Verantwortung für das NPD-Verbotsverfahren trage. "Er hat ganz offensichtlich die V-Mann-Problematik dramatisch unterschätzt."

Der FDP-Innenexperte Max Stadler verwies darauf, dass seine Partei wiederholt rechtsstaatliche Bedenken gegen den Umgang mit der V-Mann-Problematik seitens der Antragsteller erhoben habe.

Ungewöhnlich lange Beratungen

Die ARD stützt ihren Bericht auch auf eine Formulierung in der Einladung an Prozessbeteiligte und die Presse. So werde die in der Einladung benutzte Wendung "zur Verkündung einer Entscheidung" in der Regel nur verwendet, wenn eine verfahrensbeendende Entscheidung anstehe. Da ein Urteil wegen der fehlenden Beweisaufnahme nicht zu erwarten sei, könne es sich nur um die Einstellung handeln. Andere Prozessbeobachter wiesen jedoch darauf hin, dass mit der Wendung "Verkündung einer Entscheidung" auch einfach gemeint sein kann, dass am 18. März die Fortführung des Verfahrens verkündet wird.

Eine Gerichtssprecherin erläuterte, dass der Zweite Senat in dem Verbotsverfahren alle Verfahrensentscheidungen zum Nachteil der NPD mit zwei-Drittel-Mehrheit treffen müsse, also mit sechs von acht Richterstimmen. Beim Quorum von sechs Stimmen bleibe es, auch wenn die ehemalige Gerichtspräsidentin Jutta Limbach inzwischen ausgeschieden ist und nur noch sieben Richter mitwirken.

Die Beratungen über die V-Problematik hatten sich ungewöhnlich lange hingezogen. Die öffentliche Anhörung dazu hatte bereits am 8. Oktober 2002 stattgefunden. Es gab bereits öffentliche Spekulationen, das NPD-Verbotsverfahren werde eingestellt.


 
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