Innenminister zuversichtlich: NPD-Verfahren: Schily rechtfertigt Einsatz von V-Männern
zuletzt aktualisiert: 08.10.2002 - 18:41Karlsruhe (rpo). Nein, da sind sich Bundesinnenminister Otto Schily und sein bayerischer Amtskollege Günther Beckstein einig, die NPD sei nicht eine vom Staat durch Spitzel gesteuerte Partei. Schily zeigt sich für den weiteren Verfahrensverlauf optimistisch und rechtfertigte den Einsatz von V-Männern.
Die Bundesregierung hat im NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht den Einsatz von V-Männern gerechtfertigt. Der Verfassungsschutz habe keine V-Leute in die NPD eingeschleust, versicherte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) am Dienstag bei einem Erörterungstermin vor den Karlsruher Richtern.
Erstmals hatte das Gericht diesen Weg gewählt, um mit Beteiligten juristische Probleme im Verfahren zu besprechen. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob der Staat über V-Leute (Vertrauensleute) Einfluss auf das Erscheinungsbild der NPD genommen hat. Die Verbotsanträge von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat enthalten als Beweise auch Äußerungen von V-Leuten. Das Gericht wird frühestens in einigen Wochen entscheiden, ob der Prozess fortgesetzt wird.
Die Bundesregierung bot dem Gericht die Vernehmung der Verfassungsschutzpräsidenten an, falls es weitere Aufklärung über die Rolle der V-Leute benötige. Denkbar wäre auch eine Einsichtnahme in die Akten des Verfassungsschutzes - allerdings unter Ausschluss der NPD, sagte Dieter Sellner, Bevollmächtigter der Regierung. Nach seiner Ansicht reiche aber schon das bekannte Material zum Verbot der NPD.
Hatten V-Leute eine prägende Wirkung?
Schily sagte, die Informanten der Geheimdienste seien "Fleisch vom Fleische der NPD, sie sind in der Partei herangewachsen". Nach Ansicht des NPD-Anwalts Horst Mahler kommt es darauf an, ob V-Leute in der Partei eine prägende Wirkung hatten. Enttarnte Spitzel wie die nordrhein-westfälischen NPD-Funktionäre Wolfgang Frenz und Udo Holtmann hätten einen bestimmenden Einfluss entfaltet. Dem Vorwurf der rechtsextremistischen Partei, der Verfassungsschutz habe die NPD über ihre V-Leute "fremdgesteuert", begegnete Schily mit der Frage, ob sich das Erscheinungsbild der Partei durch die Informanten verändert habe. "Ich sehe das nicht", so Schily.
Nach Auffassung der drei Antragsteller ist die NPD verfassungsfeindlich und muss deshalb verboten werden. Nach Enttarnung eines V-Manns hatte das Gericht die für vergangenen Februar terminierte Verhandlung erst einmal abgesagt.
Bisher sind dem Gericht acht V-Leute namentlich bekannt. Nach Angaben der Antragsteller arbeitete in den vergangenen Jahren etwa jeder Siebte aus der NPD-Führungsebene für den Verfassungsschutz. Trotz Drängens des Verfassungsgerichts hatten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat bisher nicht die Namen aller V-Leute offen gelegt. Die Identität jedes V-Manns preis zu geben, würde nach Ansicht von Sellner die Arbeit des Verfassungsschutzes mit einem Schlag lähmen.
Beckstein rechtfertigt hohen Anteil von V-Leuten
Nach den Worten des Bevollmächtigten des Bundestages, Günter Frankenberg, sind die Äußerungen von V-Leuten, die in den Verbotsanträgen zitiert seien, "austauschbar". Es handele sich um ein homogenes Bild Gleichgesinnter, die Äußerungen der V-Leute deckten sich mit Äußerungen anderer NPD-Mitglieder. Bewusst würden sie aus der rechtsextremistischen Szene angeworben, betonte Frankenbergs Kollege Karlheinz Quack. Und Kollege Wolfgang Löwer ergänzte, die Verfassungsfeindlichkeit der NPD ergebe sich schon aus den vorliegenden offenen Quellen wie dem Parteiprogramm, Schulungsheften, Reden und Dokumente.
Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) rechtfertigte den hohen Anteil von V-Leuten in der NPD-Führungsebene damit, dass V- Mann-Berichte durch weitere Personen auf ihre Glaubwürdigkeit überprüft werden müssten. Er verwies zudem auf die umfangreiche politische Kontrolle der Verfassungsschutzämter, die eine gezielte Agitation durch V-Leute ausschließe. Die so genannten V-Mann-Führer im Verfassungsschutz hätten den eindeutigen Auftrag, über V-Leute Informationen abzuschöpfen und nicht die rechtsextremistische Szene anzuheizen, sagte Beckstein.
Horst Mahler, NPD-Ideologe und einstiger Linksextremist, warf dem Verfassungsschutz vor, er wolle die "Konkurrenz der nationalen Parteien kleinhalten, um die Stabilität der Republik - also die Macht des Parteienkartells - zu erhalten. " Über V-Leute nehme der Staat Einfluss auf das Erscheinungsbild der NPD, um sie - im Verbund mit den Medien - zum "Teufel" oder zum "Bösen" zu stempeln. Zum Teil hätten V-Leute ihre Landesverbände fest im Griff gehabt. Hintergrund dieser Strategie ist nach Ansicht Mahlers, den "Willen der Deutschen, ihre völkische Geschlossenheit zu bewahren und die Multi- Ethnisierung abzuwehren", nicht zum Durchbruch kommen zu lassen.
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