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Partei stellt Gegenantrag vor: NPD wehrt sich gegen Verbot

zuletzt aktualisiert: 23.04.2001 - 16:29

Berlin (rpo). Die NPD wehrt sich gegen die Verbotsklage der Bundesregierung. Der Parteivorsitzende Udo Voigt und der Prozessvertreter Horst Mahler stellten am Montag in Berlin einen 388 Seiten starken Antrag auf Zurückweisung der Klage vor. Dabei argumentiert sie unter anderem, die anderen Parteien wollten die Diskussion um die multikulturelle Gesellschaft unterbinden.

Die Stellungnahme beginnt mit dem Vorwurf, die Bundesregierung missbrauche ihr Antragsrecht in Karlsruhe, um die NPD als Konkurrentin der im Bundestag vertretenen Parteien auszuschalten. Der Antrag diene dem Schutz einer gescheiterten Politik. Die Multiethnisierung der Bevölkerung solle als nicht mehr debattierbares Schicksal des deutschen Volkes hingenommen werden.

Die NPD solle verboten werden, weil sie fordere, was auch Kohl gefordert und Schmidt vorgeschlagen habe, heißt es in dem Schriftsatz. Zitiert wird eine laut Stellungnahme von 1982 stammende Äußerung Kohls, in der von einer "zu großen Zahl von türkischen Mitbürgern in Deutschland" die Rede ist und in der es weiter heißt: "Wir müssen jetzt sehr rasch vernünftige, menschlich sozial gerechte Schritte einleiten, um hier eine Rückführung zu ermöglichen."

Schmidt wird ohne Datumsangabe zitiert mit der Bemerkung, "dass es ein Fehler war, dass wir zu Zeiten von Ludwig Erhard mit Fleiß und allen möglichen Instrumenten ausländische Arbeitnehmer in die Bundesrepublik hineingesogen haben ... die Vorstellung, dass eine moderne Gesellschaft in der Lage sein müsste, sich als multikulturelle Gesellschaft zu etablieren, ... halte ich für abwegig".

Den Grundgesetzartikel 21 Absatz zwei, auf den sich der Verbotsantrag stützt, nennt die NPD verfassungswidrig. Ein Verbot wäre zudem ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit und damit eine Verletzung der Artikel zehn und elf der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte. Der Vorwurf der Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus setze eine justiziable Antwort auf die Frage voraus, was das Wesen des Nationalsozialismus gewesen sei.

Mit grundsätzlichen Ausführungen zur Bekenntnis- und Meinungsfreiheit weist die NPD den Vorwurf des Rassismus und des Antisemitismus zurück. Es sei "nicht nur legitim, sondern auch notwendig, über Rasseunterschiede und ihre Bedeutung für die Geschichte sowie über die geistes- und realgeschichtlichen Gründe des Judenhasses öffentlich nachzudenken".

"Skinheads für die Rettung Deutschlands gewinnen"

Dem Vorwurf der Zusammenarbeit mit Neonazis und Skinheads hält die NPD entgegen, dass es ihr erklärtes Ziel sei, die jungen Menschen, statt sie zu verfehmen und auszugrenzen, für einen sinnvollen politischen Kampf - "also für den politischen Kampf auf dem Boden des Grundgesetzes unter Anerkennung des staatlichen Gewaltmonopols - für die Rettung Deutschlands zu gewinnen".

Die Bundesregierung hatte am 30. Januar den Antrag auf ein Verbot der rechtsextremistischen Partei eingereicht. Am 30. März hatten auch Bundesrat und Bundestag ihre Klageschriften übergeben. Dazu muss die NPD bis 30. Juni Stellung nehmen. Bis zum Sommer wollen die Verfassungsrichter über die Zulässigkeit der Anträge entscheiden. Ein Urteil wird nicht vor Anfang 2002 erwartet.

Quelle: RPO Archiv

 
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