Karlsruhe NPD wehrt sich mit allen Mitteln gegen Verbot

Karlsruhe · Der Anwalt der rechtsextremen Partei stellt gleich zu Beginn zwei Befangenheitsanträge. Die werden allerdings abgelehnt.

Der NPD-Anwalt Peter Richter schaut nur gelegentlich nach oben, ansonsten liest er streng ab. Seine Schriftsätze kennt er gut, fast auswendig. Doch jetzt, wo er nach zwei Jahren Vorbereitung vor dem Bundesverfassungsgericht steht und seine Sicht auf ein Verbot der NPD preisgibt, darf ihm kein Fehler unterlaufen. Deswegen klammern sich seine Augen an sein Papier. Und ein freundlicher, vergleichsweise junger Mann, der ihn bisweilen ansieht wie ein besorgter Vater, sitzt ihm gegenüber. Dieser Mann ist der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, die Nummer fünf im Staat: Andreas Voßkuhle. Er trinkt einen Schluck, bläst die Backen auf, schaut zu seinen Kollegen nach links, dann zu seinen Kollegen nach rechts. Dann atmet er aus.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist vom sonnig-winterlichen Licht durchdrungen. Das großherzogliche Schloss liegt vor der Tür, Bäume und Wiesen; all das kann man aus dem Saal hübsch ansehen. Es ist ein idyllischer Ort, einer der schönsten der Stadt. Und doch ist innerhalb des hellen Gebäudes nichts idyllisch. Es ist der erste Verhandlungstag des NPD-Parteiverbotsverfahrens. Mehr als 80 Medienvertreter sind gekommen, Hunderte Verfahrensbeteiligte, Experten und Politiker. NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) ist da, auch die Grüne Renate Künast. Und für den Antragsteller Stanislaw Tillich (CDU), derzeit Bundesratspräsident und Landeschef Sachsens.

Nichts hat die NPD bisher zum Vorwurf der Verfassungswidrigkeit gesagt. In allen Schriftsätzen, die Richter so akribisch verfasst hat, findet sich dazu kein Wort. Der glaubt, er werde abgehört, weshalb er seine Verteidigungsstrategie nicht besprechen könne. Er redet von "Facebook-Spitzeln" und einem Autounfall 2012, bei dem der Verfassungsschutz in den Wagen seiner Mutter gefahren sei. Die Taktik der NPD ist, das Verfahren vor der inhaltlichen Prüfung zum Einsturz zu bringen. Sei es durch Befangenheitsanträge, durch bislang unbekannte V-Leute oder durch das Abhören des Geheimdienstes.

Eine riskante Taktik. Denn das Bundesverfassungsgericht lehnt viele Anträge gleich ab. Die Senatsmitglieder Peter Müller, Berichterstatter für das Verfahren, und Peter Huber hatte die NPD als befangen abgelehnt. Sie hätten in ihrer früheren Funktion als Politiker ein Verbot befürwortet. Das Gericht lässt sich nicht auf das Spiel ein, seine Zusammensetzung für verfassungswidrig zu erklären. Richter hatte auch die Besetzung des Senats und das Wahlverfahren einiger Richter als undemokratisch beanstandet.

Vor dem Gerichtsgebäude hatte es sich am Morgen gestaut. Ein paar NPD-Anhänger, die sich lauthals in die Reihe vor der Sicherheitskontrolle stellten, versuchten sich in Scherzen. "Hässlich" sei das Gebäude, sagt ein Mann. Ein anderer: "Naja, der 11. September war ja auch so etwas wie Architekturkritik." Großes Gelächter. V-Leute stünden vor und hinter ihnen - und, na klar, die Lügenpresse. Von Parteimitgliedern hört man im Verfahren dann überhaupt nichts mehr. Der Vorsitzende Frank Franz, blauer Anzug, Einstecktuch, sauber frisiert, schaut sehr ernst, fast verbittert. Aber er lässt bloß seine Bevollmächtigten für sich sprechen. Keine Zwischenrufe, kein Gegröle, nichts. Die NPD übt sich in Sachlichkeit.

Das Problem der V-Leute ist freilich immer noch nicht gelöst. Es handelt sich um das andere große Thema des ersten Verhandlungstages. Der Bundesrat hat Testate vorgelegt, in denen die Innenminister unterschrieben hatten, alle Quellen aus den Führungsebenen der NPD auf Landes- und Bundesebene abgeschaltet zu haben. Das hatte das Bundesverfassungsgericht beim gescheiterten Verbotsantrag 2003 gefordert. Die NPD zieht diese Testate in Zweifel. "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht", sagt NPD-Anwalt Richter.

Die Verfassungsrichter, allen voran Huber und Müller, haken präzise nach. Beim Vortrag der NPD: "Reicht das?" Beim Vortrag des Bundesrates: "Können Sie das mit hundertprozentiger Sicherheit ausschließen?" Beide Parteien geraten unter der Wucht und Präzision der richterlichen Fragen aus dem Konzept. Wo gibt es V-Leute? Wo gab es V-Leute? Was haben sie wann, wo, wie und wem für Geld gesagt?

Der Bundesrat muss beweisen, dass es keine V-Leute mehr in der Führungsebene gibt. "Wie aber beweist man etwas, das es nicht gibt?", fragt Richter Huber. Unmöglich erscheine das. Man müsse es gerade deshalb "plausibel darlegen".

(her)
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