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"Schallende Ohrfeige" für Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn: NRW-Datenschutzbeauftragte: Hundeverordnung verfassungswidrig

zuletzt aktualisiert: 05.07.2001 - 16:58

Düsseldorf/Köln (rpo). Nach Ansicht der Landesbeauftragten für Datenschutz, Bettina Sokol, ist die vor einem Jahr in Kraft getretene Hundeverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verfassungswidrig.

Das geht aus einer 15-seitigen Stellungnahme hervor, die dem "Kölner Stadt-Anzeiger" vorliegt. Die Verordnung verpflichte die Halter bestimmter Hunderassen zur Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Für diesen nicht unbeträchtlichen Eingriff in das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung fehle der NRW-Verordnung die gesetzliche Basis.

Die Stellungnahme sei eine "schallende Ohrfeige" für Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn (Grüne) zitiert die Zeitung den stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden im Düsseldorfer Landtag, Stefan Grüll, in ihrer Freitagsausgabe. Die Ministerin war am Donnerstag für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar. Höhn ist bis zum Wochenende auf dem Deutschen Bauerntag in Münster.

Unbeeindruckt von der neu entbrannten Debatte um die Hundeverordnung beginnt am Freitag die Anzeigepflicht für größere Hunde. Darauf hat die Stadt Köln hingewiesen. Hunde, die größer als 40 Zentimeter oder schwerer als 20 Kilogramm sind, müssen beim zuständigen Bezirksamt angezeigt werden. Alleine in Köln fallen rund 10 000 Hunde unter diese Bestimmung. Am 2. Januar 2002 müsse dann eine Haftpflichtversicherung für den Hund und ein Führungszeugnis des Halters nachgewiesen werden.

In NRW sind 42 Rassen seit Einführung der Hundeverordnung als gefährlich eingestuft. Seit dem 6. Juli vergangenen Jahres müssen alle größeren Hunde in bebauten Gebieten an die Leine. Für besonders gefährliche Rassen gilt seitdem Maulkorbzwang. Auslöser für die Verordnung waren tödliche Beiß-Attacken von Kampfhunden auf Menschen.

Quelle: RPO Archiv

 
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