Münster/Düsseldorf NRW-Gericht verweigert Syrern Flüchtlingsstatus

Münster/Düsseldorf · Syrische Flüchtlinge haben nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen nicht automatisch Anspruch auf den vollen Flüchtlingsstatus. Das Gericht in Münster wies die Klage eines 48-jährigen Familienvaters aus Aleppo ab, der erreichen wollte, dass ihm statt des subsidiären Schutzes der umfassende Flüchtlingsstatus nach der Genfer Konvention zuerkannt wird. (Az.: 14 A 2316/16.A)

Die Richter argumentierten, es sei nicht davon auszugehen, dass dem Mann bei einer Rückkehr nach Syrien Verfolgung drohe, nur weil er illegal das Land verlassen, sich in Deutschland aufgehalten und einen Asylantrag gestellt hat. Die Diakonie kritisierte die Entscheidung als "integrationshemmend". Das Berufungsgericht änderte mit seiner Entscheidung das vorinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Münster, das von einer politischen Verfolgung ausgegangen war und dem Mann den Flüchtlingsstatus zuerkannt hatte (Az.: 8 K 2127/16.A). Das OVG erklärte dagegen, der volle Schutzstatus erfordere, dass einem Asylsuchenden in seinem Heimatland Menschenrechtsverletzungen aufgrund seiner politischen Überzeugung oder Religion drohten. Das sei bei dem Kläger, der 2015 nach Deutschland kam und in Ibbenbüren lebt, nicht feststellbar.

Syrische Flüchtlinge erhalten in Deutschland oft nur noch den subsidiären Schutzstatus, viele klagen dagegen. Nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts sind in Münster dazu 38 weitere Verfahren anhängig, bei den sieben Verwaltungsgerichten in NRW mehr als 12.000. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Aachen mehreren wehrpflichtigen Syrern den vollen Flüchtlingsstatus zugesprochen. Dagegen hatten etwa die OVG Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein den subsidiären Schutzstatus für Syrer als rechtmäßig beurteilt.

(epd)
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