Düsseldorf NRW-Verfassung ohne Schuldenbremse

Düsseldorf · Rot-Grün und CDU uneins bei Verfassungspaket. Wahlalter bleibt bei 18 Jahren.

Die Parteien im Düsseldorfer Landtag haben sich trotz jahrelanger Beratungen nicht auf ein umfassendes Paket zur Änderung der Landesverfassung verständigen können. Vor allem die Senkung des Wahlalters auf Landesebene von 18 auf 16 Jahre, die SPD und Grüne in ihrem Koalitionsvertrag 2012 vereinbart hatten, sowie die Verankerung einer Schuldenbremse in der NRW-Verfassung waren bis zuletzt heftig umstritten. Da die CDU keine Bereitschaft zeigte, Rot-Grün beim Wahlalter entgegenzukommen, widersetzten sich die beiden Regierungsfraktionen dem Wunsch der Union nach einer landesspezifischen Schuldenbremse.

Die 1950 verabschiedete Landesverfassung ist bislang 20 Mal geändert worden. Dafür ist im Landtag eine Zweidrittel-Mehrheit nötig, über die SPD und Grüne aber nicht verfügen. Sie sind auf 30 Oppositionsstimmen angewiesen.

Beim jüngsten Treffen der Fraktionsvorsitzenden am Dienstag blieb CDU-Fraktionschef Armin Laschet bei seinem Nein zum Wahlalter 16. Auch die Verfassungsbeschwerde durch einzelne Bürger sowie das kommunale Wahlrecht für Ausländer sind jetzt vom Tisch. "Es ist äußerst bedauerlich, dass Herr Laschet aus offenkundig parteitaktischen Gründen eine Modernisierung der Landesverfassung blockiert", schimpfte SPD-Fraktionschef Norbert Römer.

Sein Kollege Mehrdad Mostofizadeh (Grüne) sagte, dies sei bitter für Hunderttausende von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren. Die CDU erklärte, es sei von Anfang an klar gewesen, dass es keinen Kompromiss um jeden Preis geben werde. Die FDP bedauert, dass weder die Einführung einer Schuldenbremse vereinbart werden konnte noch das Recht der Bürger, Verfassungsbeschwerde vor dem NRW-Verfassungsgerichtshof einzulegen.

(hüw)
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