Düsseldorf/Berlin NRW will Managergehälter deckeln

Düsseldorf/Berlin · Die Aufsichtsräte sollen den Unterschied zum Durchschnittsgehalt festlegen.

Den Aufsichtsräten der großen Unternehmen Deutschlands könnte mehr Arbeit bevorstehen: Das Land NRW will sie dazu verpflichten, formal festzulegen, das Wievielfache eines durchschnittlichen Arbeitnehmergehalts in ihrem Unternehmen einfache Vorstände und auch Vorstandschefs verdienen dürfen. Dies soll der Bundesrat heute in einer Entschließung festlegen, wie NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) fordert. Später müsste dann der Bundestag das Aktiengesetz entsprechend ändern. "Wir müssen auf die soziale Verträglichkeit der Managervergütungen stärker achten", sagte der Jurist unserer Redaktion.

Im Bundesrat rechnet sich Kutschaty eine gewisse Chance für eine mehrheitliche Unterstützung aus - immerhin haben rot-grüne und mit der Linken regierte Länder eine knappe Mehrheit. Im Bundestag ist eine Verabschiedung dagegen nicht zu erwarten, weil der Koalitionspartner CDU/CSU sich sperrt. "Die Aufsichtsräte legen bereits jetzt inklusive der Arbeitnehmervertreter die Gehälter der Vorstände fest", sagte Michael Fuchs, stellvertretender Fraktionschef der Union im Bundestag, "da brauchen wir eine solche Spezialregelung zu Gehaltsrelationen nicht."

Tatsächlich greift die NRW-Initiative aber einen Trend auf. Dies zeigt das Regelwerk Deutscher Corporate Governance Codex, an den sich fast alle Konzerne halten. Der Kodex legt seit 2014 fest, dass Aufsichtsräte bei der Festlegung von Vorstandsgehältern die Relation zu den einfachen Mitarbeitern beachten sollen. Anlass war, dass Ex-VW-Chef Martin Winterkorn 2011 knapp 17 Millionen Euro verdiente. Nach Protesten wurde sein Gehalt auf 15 Millionen gesenkt - noch das 260-fache des durchschnittlichen Gehalts bei VW.

(RP)
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