Berlin/Düsseldorf NRW will Rechte von Tagebau-Betroffenen stärken

Berlin/Düsseldorf · Rot-Grün in Düsseldorf plant, Tagebau-Anwohnern die Beweislast bei Bergschäden zu nehmen. Bund und Unternehmen sind dagegen.

Zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und der nordrhein-westfälischen Landesregierung zeichnet sich ein Disput beim Bergrecht ab. Während NRW die Rechte von Anwohnern im Braunkohlerevier bei Bergschäden stärken will, plant die Bundesregierung nach Informationen unserer Zeitung einen solchen Schritt in einem aktuellen Gesetzentwurf nicht.

Hintergrund ist eine Anpassung des Bundesberggesetzes im Rahmen des Fracking-Gesetzespakets der Bundesregierung. Der Referentenentwurf, zu dem Länder und Verbände noch bis morgen Stellung nehmen können, sieht vor, für sämtliche Fracking-Maßnahmen den Unternehmen eine Beweislast bei Bergschäden aufzuerlegen. Sollte es also zu Bergschäden kommen, müssten die Unternehmen beweisen, dass die Schäden nicht durch Fracking hervorgerufen wurden - es gilt demnach eine Bergschadensvermutung zugunsten der Betroffenen. Anders ist das beim Tagebau. Bisher sieht das Bergschadensrecht dort eine Beweislast bei den betroffenen Anwohnern. Sie müssten im Zweifel dem Unternehmen nachweisen, dass etwa Risse in der Hauswand durch Senkungen des Untergrunds entstanden sind, die wiederum vom Grundwasserentzug beim Tagebau hervorgerufen wurden.

Dass diese Beweislastumkehr künftig auch auf den Tagebau erstreckt wird, lehnt nicht nur die Bundesregierung in ihrem Referentenentwurf ab - auch das Unternehmen RWE ist dagegen. Das würde das Verfahren bei Bergschadensmeldungen unnötig verkomplizieren und für mehr Bürokratie sorgen, hieß es gestern bei RWE. Eine Beweislastumkehr sei schlicht nicht nötig, so ein Sprecher. Das Unternehmen zählte im Jahr 2013 mehr als 800 Schadensmeldungen aus dem Braunkohlerevier, in etwas mehr als der Hälfte der Fälle wurde den Betroffenen tatsächlich recht gegeben - Schadenssumme: rund elf Millionen Euro. Für das Jahr 2014 zeichne sich bereits eine ähnliche Tendenz ab, sagte der Sprecher.

Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) hält dagegen. "Die Pläne des Bundes gehen nicht weit genug", sagte Duin unserer Zeitung. Nordrhein-Westfalen werde sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren weiterhin für eine Umkehrung der Beweislast beim Tagebau einsetzen. Bereits im Oktober 2014 hatte die Landesregierung im Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Erweiterung der Bergschadensvermutung auf den Tagebau gestellt, doch der Antrag wurde vertagt. Wann sich nun das Bundeskabinett mit dem Gesetzentwurf beschäftigen wird, ist derzeit noch nicht absehbar.

(jd)
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