Betroffen sind vor allem Lernbehinderte 227 Förderschulen in NRW droht das Aus

Düsseldorf · Der größte Teil der Förderschulen für Lernbehinderte in NRW hat nach den Plänen des Schulministeriums in der jetzigen Form keine Zukunft. Ministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) legte am Donnerstag den Entwurf einer Verordnung zur Mindestgröße von Förderschulen vor, den das Landeskabinett am Dienstag beschlossen hatte. Die Kritik ist heftig.

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Foto: dpa, Angelika Warmuth

Betroffen sind vor allem Schulen mit dem Schwerpunkt Lernen. Für sie ist in der Regel wie bisher eine Mindestgröße von 144 Schülern vorgesehen. Die Ausnahme, dass Schulen auch mit der Hälfte der Mindestgröße betrieben werden können, soll aber wegfallen.

Nach Angaben des Ministeriums erreichen 227 von 306 Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen die Mindestgröße nicht. Zudem sinken die Schülerzahlen an Förderschulen deutlich schneller als an allgemeinen Schulen, weil Kinder vermehrt in die allgemeinen Schulen wechseln.

Insgesamt lernen in NRW fast 100.000 Kinder und Jugendliche in Förderschulen in sieben Schwerpunkten, davon etwa ein Drittel an Lernförderschulen (siehe Info-Box). Nach Einschätzung des Ministeriums sind Schulen der anderen Schwerpunkte von der Neuregelung kaum betroffen — ihre Größe liege meist über den neuen Mindestwerten. Die neue Verordnung ersetzt eine Regelung aus dem Jahr 1978.

"Transparent und zeitgemäß"

Die Verordnung soll mit dem Gesetz über gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder (Inklusion) in Kraft treten. Das Gesetz sieht einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Regelschule ab 2014 vor. "Wie alle anderen Schulen müssen auch Förderschulen eine Schülerzahl haben, die einen geordneten Schulbetrieb gewährleistet", sagte Löhrmann.

Das gebiete die Gerechtigkeit gegenüber den Eltern, die für ihr behindertes Kind eine Regelschule gewählt hätten. Die neuen Regeln seien "transparent und zeitgemäß". Nicht alle Standorte von Lernförderschulen müssten geschlossen werden; möglich seien auch Verbundlösungen, Zusammenlegungen und die Einrichtung von Teilstandorten.

Die CDU forderte eine Senkung der Mindestgrößen. "Frau Löhrmann setzt die Zukunft eines flächendeckenden Angebots an Förderschulen aufs Spiel", sagte Fraktionsvize Klaus Kaiser: "Die Folge ist ein schleichender Verlust auf Raten."

Die Wahlfreiheit zwischen Förder- und Regelschule, so Kaiser, gerate in Gefahr, weil künftig in vielen Fällen keine Förderschule mehr in zumutbarer Entfernung erreichbar sei. Udo Beckmann vom Verband Bildung und Erziehung kritisierte: "Mit den neuen Regelungen über die Schulgröße werden zwangsweise viele Förderschulen auf kaltem Weg geschlossen." Zudem seien die allgemeinen Schulen nicht darauf vorbereitet, die zusätzlichen behinderten Schüler aufzunehmen.

Mindestgröße nicht erreicht

Der Verband Lehrer NRW sieht in der Neuregelung gar eine "doppelte Katastrophe". "Die Landesregierung zerschlägt ein hervorragendes Förderschulsystem und stülpt den allgemeinen Schulen einen Inklusionsauftrag über, ohne dafür ein Konzept zu haben", kritisierte die Vorsitzende Brigitte Balbach.

Mit den Plänen reagiert Löhrmann nach eigenen Angaben auch auf einen Bericht des Landesrechnungshofs. Er moniert, dass viele Förderschulen schon die derzeit geltenden Bestimmungen nicht einhalten. So hätten im Schuljahr 2010/11 zwei Drittel der 164 öffentlichen Schulen mit ausschließlichem Förderschwerpunkt Lernen die Mindestgröße nicht erreicht.

Jede zehnte Schule habe nicht einmal die als Ausnahme erlaubte halbe Größe gehabt. Das sei aber von den Bezirksregierungen oft seit 20 Jahren nicht mehr überprüft worden. Zum Teil hätten Unterlagen über die Schulen ganz gefehlt.

(RP)
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