Schulreform zeigt Wirkung 50 Anträge für Sekundarschulen in NRW

Düsseldorf · 50 Anträge auf Gründung einer Sekundarschule sind bislang bei den fünf Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen eingegangen. Daneben liegen nach Angaben des Schulministeriums in Düsseldorf vom Montag 19 Anträge auf Gründung einer neuen Gesamtschule vor.

Hier zeige sich, dass der Schulkonsens von CDU, SPD und Grünen genau den richtigen Weg geebnet habe für eine zukunftsfeste Schulentwicklung vor Ort, sagte Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne). "Ich freue mich sehr, dass die Sekundarschule als neue Schulform so gut angenommen wird und sich so viele Kommunen auf den Weg machen."

Die Anträge würden jetzt von den Bezirksregierungen bearbeitet und mit einer Genehmigungsempfehlung versehen, hieß es. Die abschließende Entscheidung trifft das Schulministerium. Der nordrhein-westfälische Landtag hatte im Oktober die flächendeckende Einführung der Sekundarschule ab Sommer 2012 verabschiedet. Für das neue Schulgesetz stimmten damals die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen und die CDU-Opposition.

Die Sekundarschulen haben keine eigene gymnasiale Oberstufe. Kooperationen mit Gymnasien oder Berufskollegs sollen aber Sekundarschülern den Weg zum Abitur garantieren. In den Klassen fünf und sechs der Sekundarschule wird der Unterricht schulformübergreifend für alle Kinder erteilt. In den Klassen sieben bis zehn kann teilintegriert oder aufgegliedert in einen Hauptschul-, Realschul- oder Gymnasialzweig unterrichtet werden. Die Sekundarschule soll gymnasiale Standards gewährleisten und in der Regel als Ganztagsschule betrieben werden.

Den Angaben zufolge kommen mit 19 Anträgen für eine Sekundarschule die meisten aus dem Regierungsbezirk Arnsberg. Aus den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf liegen demnach je 9, aus den Regierungsbezirken Münster und Detmold je 7 Anträge vor.

Löhrmann nannte daneben die Anträge auf Gründung neuer Gesamtschulen "beeindruckend". Sie verdeutlichten "zusätzlich den Wunsch vieler Kommunen nach einer Schule des längeren gemeinsamen Lernens, die auch eine eigene Oberstufe vorhält". Mit dem neuen Schulgesetz war auch die Errichtung von Gesamtschulen erleichtert worden. So wurde etwa die erforderliche Mindestschülerzahl von 112 auf 100 gesenkt. Für diese Schulform kommen laut Ministerium mit 8 Anträgen die meisten aus dem Regierungsbezirk Köln, gefolgt von Münster (4), Detmold (3), Arnsberg und Düsseldorf (je 2).

(KNA)
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