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Bildungspolitik in NRW: Behinderte in die Schule

VON FRANK VOLLMER - zuletzt aktualisiert: 23.01.2012 - 19:06

Düsseldorf (RP). Der Ausbau des gemeinsamen Unterrichts behinderter und nichtbehinderter Schüler ist eine der Mammutaufgaben für die Landesregierung. Schulministerin Sylvia Löhrmann steht unter Zeitdruck.

Der Schulsystem-Umbau: NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann muss sich einer Mammutaufgabe stellen. Foto:  privat
Der Schulsystem-Umbau: NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann muss sich einer Mammutaufgabe stellen. Foto: privat

Es kommt nicht häufig vor, dass es im täglichen Hin und Her der nordrhein-westfälischen Schulpolitik um das Grundsätzlichste geht, mit dem unsere Demokratie zu tun hat: um die Menschenrechte. Derzeit aber ist das so. Denn der Bildungslandschaft in allen 16 Bundesländern steht in den kommenden Jahren vor einem fundamentalen Wandel, weil die Bundesrepublik Nachholbedarf eben in Sachen Menschenrechte hat. Es geht um die Eingliederung behinderter Schüler in den Unterricht der Regelschulen.

Seit 2009 gilt in Deutschland das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen". Es verbietet seinen Unterzeichnerstaaten, Kinder wegen ihrer Behinderung vom Unterricht an allgemeinen Schulen auszuschließen. Inklusion heißt das in der Fachsprache – der lateinische Ausdruck für "Einschluss". 2010 hat der Landtag diesem Ziel auch formal zugestimmt.

Ein Gutachten für die Landesregierung hat im vergangenen Jahr die Zielmarke von 85 Prozent genannt. So hoch könne bis 2020 der Anteil der behinderten Kinder sein, die in Regelschulen unterrichtet werden. Davon ist NRW bislang weit entfernt: Für das Schuljahr 2010/11 nennt das Ministerium eine Zahl von 22 757 Schülern im gemeinsamen Unterricht und eine Inklusionsquote von lediglich 24,9 Prozent für Grundschulen und 11,1 Prozent für die Sekundarstufe I. NRW liegt damit deutlich unter dem Bundesdurchschnitt.

105.000 Kinder und Jugendliche besuchen derzeit eine der gut 700 Förderschulen in NRW, werden also nicht-inklusiv unterrichtet. Derzeit werden körperlich oder geistig behinderte Schüler mit sieben Schwerpunkten gefördert: Emotionale/soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören, Sehen, Sprache, Lernen, körperliche/motorische Entwicklung.

Gigantischer Umbau des Schulsystems

Die UN-Konvention fordert aber ein inklusives Bildungsangebot "auf allen Ebenen". Was daher ansteht, ist nicht weniger als ein gigantischer Umbau des Schulsystems – teils durchaus wörtlich zu verstehen: Hunderte Regelschulen müssen so ausgebaut werden, dass körperbehinderte Schüler dort problemlos lernen können. Kostenschätzungen für das Mammutprojekt sind ebenso vage wie astronomisch – von einem dreistelligen Millionenbetrag ist die Rede, nicht zuletzt für die Ausbildung und Einstellung speziell ausgebildeter Lehrer. Von solchen Zahlen aufgeschreckt, haben Kommunal- und Landschaftsverbände bereits das Land zur Kostenübernahme aufgefordert.

Was aber wird aus den Förderschulen, wenn der Anteil der inklusiv unterrichteten Schüler steigt? Zwei Drittel der Förderschulen kümmern sich um die Schwerpunkte Lernen, emotionale/soziale Entwicklung und Sprache. Die Bildungsforscher Klaus Klemm (Essen) und Ulf Preuss-Lausitz (Berlin) haben der Landesregierung in ihrem Gutachten empfohlen, diese Schwerpunkte ab dem Schuljahr 2012/13 auslaufen zu lassen. In den Regierungsfraktionen gibt es große Sympathien, dem zu folgen – Argument: Lässt man den Eltern langfristig die Wahl zwischen Förder- und Regelschulen, bluten die Förderschulen langsam aus. Vom "Hauptschul-Effekt" ist die Rede, den es zu vermeiden gelte.

Das aber stößt bei der CDU auf Widerstand. "Das kann keine Lösung sein", sagt Thomas Sternberg, schulpolitischer Sprecher seiner Fraktion: "Wir müssen jedes Kind optimal fördern, und dazu gehört zunächst auch eine Wahlfreiheit für Eltern. Wenn das Thema eins nicht verträgt, dann Übereilung." Langfristig werde man allerdings überlegen müssen, ob die Beibehaltung der Förderschwerpunkte in der heutigen Form sinnvoll sei.

Über all diesen Problemen brütet man derzeit im Schulministerium. Dort wird an einem "Inklusionsplan" gearbeitet, der möglichst bald Gesetzesform bekommen soll. Die Umsetzung erfordere aber "mehr Zeit als erwartet", sagte Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne). Gegenüber unserer Zeitung begründet sie, warum: "Hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Unser Bemühen ist es, einen möglichst breiten politischen Konsens zu finden." Ziel sei eine "breite Zustimmung". Dieses bedächtige Vorgehen hat ihr vom Bündnis "Eine Schule für alle" den Vorwurf der Zauderei eingetragen.

Druck auf die Ministerin steigt

Da die Nachfrage von Eltern behinderter Kinder nach gemeinsamem Unterricht steigt, erhöht sich auch der Druck auf die Ministerin. Löhrmann begegnet dem mit dem Verweis auf neue Lehrerstellen und der Aufforderung an die Schulaufsicht, wo immer möglich die Einschulung eines behinderten Kindes an einer Regelschule bereits jetzt zu genehmigen.

Kritik kommt aber auch von anderer Seite: Die rheinischen Gymnasial-Direktoren haben sich mit einer Resolution an Löhrmann gewandt und auf Qualitätssicherung im gemeinsamen Unterricht gepocht. "Schüler des Gymnasiums haben ein Recht auf die Einhaltung gymnasialer Standards!", heißt es in dem Schreiben. Diese Sorgen teile sie nicht, sagt die Schulministerin: "Das gemeinsame Lernen bietet Vorteile für beide Seiten." Das sei durch Studien belegt.

Neben allen Sachproblemen bleibt schließlich die Frage, wie die Gesetzesreform durchs Parlament kommen soll – Rot-Grün fehlt schließlich eine Stimme. Eine Möglichkeit ist die "Schulfriedenskonstellation" aus SPD, Grünen und CDU, die im vergangenen Jahr die Einführung der Sekundarschule inklusive Verfassungsänderung auf den Weg brachte. Aus den Regierungsfraktionen ist diesbezüglich leiser Optimismus zu hören. Und auch CDU-Schulexperte Sternberg sagt: "Wir stoßen im Schulministerium mit unserer Meinung durchaus auf offene Ohren."

Quelle: RP/felt/das


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