"Toleranz hier fehl am Platze" CDU in NRW will Armutsflüchtlinge ausweisen

Düsseldorf · Die CDU in Nordrhein-Westfalen will eine politische Offensive starten, um Armutsflüchtlinge auszuweisen. "Wir werden das Problem jetzt auf allen staatlichen Ebenen, die es angeht, zum Thema machen", sagte Fraktionschef Karl-Josef Laumann am Mittwoch.

Das ist NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann
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Alle osteuropäischen Armutsflüchtlinge, die innerhalb von drei Monaten keine Beschäftigung und ausreichende Finanzmittel für den Lebensunterhalt ihrer Angehörigen nachweisen könnten, müssten umgehend in ihr Heimatland ausgewiesen werden Eine "falsch verstandene Toleranz" halte er hier für "fehl am Platze", so Laumann gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur.

Laut Landesregierung haben sich zwischen 2006 und 2011 insgesamt 47.100 Menschen aus Bulgarien und Rumänien ganz oder zeitweise in Nordrhein-Westfalen niedergelassen. Alleine in 2011 habe sich der Zuzug aus diesen beiden Ländern im Saldo um 9000 Menschen erhöht. Ein Großteil dieser Zuwanderer kommt nach Einschätzung der Landesregierung aus prekären Verhältnissen. Diese sogenannten "Armutswanderer" konzentrierten sich derzeit auf Duisburg und Dortmund, wo sie vielfach in leerstehenden "Schrottimmobilien" lebten. In beiden Ruhrgebietsstädten wurden bis Mitte 2012 insgesamt 8.203 osteuropäische Zuwanderer registriert mit Steigerungsraten zwischen 12 und 27 Prozent innerhalb von sechs Monaten.

"Es kann nicht sein, dass ein Rechtsstaat keine Antworten darauf gibt", sagte Laumann. Die mit der Armutswanderung "kulminierenden Probleme" in Großstädten müssten endlich angegangen werden. Deshalb könne er nicht verstehen, dass die entsprechenden EU-Richtlinien von den Behörden in NRW nicht umgesetzt würden, so der CDU-Fraktionschef. Danach sei klar geregelt, dass für einen über drei Monate hinausgehenden Aufenthalt in einem EU-Staat eine geregelte Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbstständiger vorliegen müsse.

"Das EU-Recht gibt jederzeit die Möglichkeit, EU-Bürger auszuweisen, die diese Bedingungen nicht erfüllen", so Laumann. Vor allem bei der Anerkennung der Selbstständigkeit von Zuwanderern müssten die Behörden "genauer hinsehen". Hierzu sei der Nachweis von ausreichendem Startkapital, Geschäftsräumen und einem Geschäftskonto erforderlich.

(KNA/felt)
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