Debatte in Nordrhein-Westfalen CDU und Rot-Grün streiten über muslimische Friedhöfe

Düsseldorf · Über eigenständige muslimische Friedhöfe in Nordrhein-Westfalen ist es zu einem Streit zwischen der rot-grünen Landesregierung und der CDU-Opposition gekommen.

Kaarst: Friedhöfe im Test
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Einen Tag nach der Einbringung des neuen Bestattungsgesetzes im Landesparlament sagte der CDU-Sozialexperte Norbert Post am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Düsseldorf, statt islamischer Friedhöfe wolle seine Fraktion lediglich Bestattungsfelder für Muslime auf öffentlich-rechtlichen Friedhöfen. Er wandte sich gegen den Gesetzentwurf, wonach muslimische Organisationen ab 2014 an Rhein und Ruhr erstmals eigene Friedhöfe betreiben dürfen.

Die für das Bestattungsgesetz zuständige NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) sagte der KNA, dass es bereits konkrete Pläne zur Errichtung eines muslimischen Friedhofs in Wuppertal gebe. "Hier könnte bundesweit der erste Friedhof in muslimischer Trägerschaft entstehen." Zu einer erfolgreichen Integrationspolitik gehöre auch, dass Muslime in NRW so bestattet werden können, "wie es ihrer Kultur und ihrem Glauben entspricht". Im bevölkerungsreichsten Bundesland leben derzeit etwa eine Million Muslime.

Zugleich soll den Trägern von Friedhöfen mit dem neuen Bestattungsgesetz die Aufstellung von Grabsteinen aus Kinderarbeit untersagt werden. "An vielen Grabsteinen in Deutschland klebt das Blut von Kindern in Indien", so Steffens. In den jeweiligen Friedhofssatzungen solle festgelegt werden, mit welchen Zertifikaten Steinmetze den Nachweis erbringen können, dass ihre Grabsteine nicht aus ausbeuterischer Kinderhand stammen. Die Ministerin nannte es "unbegreiflich", dass sich die FDP im Landtag gegen eine solche Regelung sträube.

Zuvor hatte die FDP-Gesundheitsexpertin Susanne Schneider erklärt, Hinterbliebene hätten "in ihrer Trauer und ihrem Schmerz mit Sicherheit andere Sorgen", als sich um die Herkunft ihres Grabsteins zu kümmern. Nirgendwo in Europa sei ein Bestattungsgesetz "so restriktiv und bürokratisch" wie künftig in Nordrhein-Westfalen.

Die Liberalen wenden sich auch dagegen, dass Erdbestattungen innerhalb von acht Tagen erfolgen müssen. Inzwischen erlaubten technische Möglichkeiten eine längere Frist. Dann könnten auch Hinterbliebene im Ausland rechtzeitig zum Begräbnis kommen.

(KNA/felt)
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