Kommentar Dritte Klatsche für Walter-Borjans

Düsseldorf · Schon wieder hat die rot-grüne Landesregierung eine "Klatsche" vom Verfassungsgerichtshof (VGH) in Münster bekommen: Der Etat für das Jahr 2011, so haben die Richter entschieden, war verfassungswidrig.

 Die Pannenserie des Finanzministers schadet der Regierung von Hannelore Kraft.

Die Pannenserie des Finanzministers schadet der Regierung von Hannelore Kraft.

Foto: dapd, Michael Gottschalk

Damit gab Münster der Klage der nordrhein-westfälischen CDU statt, die moniert hatte, dass die Neuverschuldung die Grenze des rechtlich Zulässigen deutlich überschritten habe. Laut Verfassung darf die Landesregierung tatsächlich nur so viele neue Kredite aufnehmen, wie sie für Investitionen ausgibt. Die Investitionsausgaben beliefen sich damals auf 3,9 Milliarden Euro. Die Neuverschuldung lag mit 4,8 Milliarden Euro somit um 900 Millionen Euro darüber. Ein klarer Verfassungsverstoß, befand die Union, und zog vor Gericht.

Der VGH stimmte dieser Einschätzung jetzt zu. Er verwarf damit das Argument, das NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) im vorigen Monat bei der Anhörung in Münster noch einmal vorgetragen hatte. Die wirtschaftliche Lage, so der Minister, sei bei Einbringung des Landeshaushalts 2011 instabil gewesen; es habe mithin eine Gefahr für die Stabilität des wirtschaftlichen Gleichgewichts bestanden.

Der Hintergrund: Wenn es tatsächlich gilt, eine solche Gefahr abzuwenden, kann die Landesregierung bei der Neuverschuldung auch einmal "über die Stränge" schlagen. Der Rechtsvertreter der Union, der renommierte Staatsrechtler Christoph Gröpl, hatte in Münster allerdings betont, dass davon keine Rede gewesen sein könne. Vielmehr habe ein kräftiges Wirtschaftswachstum vorgelegen; die Begründung des Finanzministers sei somit nicht stichhaltig. Der VGH hat sich dieser Einschätzung jetzt angeschlossen.

Bei der Union dürfte heute Jubelstimmung herrschen. Sie kann sich in ihrer Kritik bestätigt fühlen, dass es Rot-Grün beim Landeshaushalt von Anfang nicht so genau mit den Verfassungsbestimmungen genommen hat. Schließlich ist es das dritte Mal, dass Walter-Borjans vom VGH zurückgepfiffen wird: Zuerst unterlag er mit seinem aufgeblähten Nachtragshaushalt für 2010. Dann bescheinigte ihm das Gericht, den Haushaltensentwurf für 2012 zu spät vorgelegt und damit die Rechte des Landtags verletzt zu haben. Und jetzt schon wieder eine schallende Ohrfeige für den Finanzminister.

Der "rheinische Jung" Walter-Borjans, der offenbar gerne mal Fünfe gerade sein lässt, muss auf der Hut sein. Seine Pannenserie schadet dem Ansehen der Regierung von Hannelore Kraft (SPD). Die Ministerpräsidentin muss ihn künftig stärker an die Kandare nehmen. Eine weitere Niederlage vor Gericht wird er sich jedenfalls nicht mehr leisten können.

(hüw)
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