NRW-Innenminister in der Kritik: FDP: Ralf Jäger bricht Verfassung
VON GERHARD VOOGT - zuletzt aktualisiert: 19.05.2011 - 11:23Düsseldorf (RP). Die FDP im Düsseldorfer Landtag wirft dem nordrhein-westfälischen Innenminister Ralf Jäger vor, gegen die Landesverfassung zu verstoßen. Es geht darum, ob der SPD-Politiker als Regierungsmitglied gleichzeitig Vorsitzender der Duisburger Gesellschaft für Beschäftigungsförderung (GfB) sein darf. "Die Landesverfassung schließt das aus", sagt der FDP-Rechtsexperte Robert Orth.
Der Liberale bezieht sich auf Artikel 64 der Landesverfassung. Dort heißt es: "Mit dem Amte eines Mitglieds der Landesregierung ist die Ausübung eines anderen öffentlichen Amtes oder einer anderen Berufstätigkeit in der Regel unvereinbar." Ausnahmen seien nur mit "besonderer Genehmigung des Hauptausschusses" möglich. "Die erteilte Genehmigung ist dem Landtagspräsidenten anzuzeigen", heißt es in dem Verfassungsartikel weiter.
In einer kleinen Anfrage an die Landesregierung will Orth den Fall nun aufklären. Gibt es eine Genehmigung für die Aufsichtsratstätigkeit? Wurde der Job in Duisburg korrekt angemeldet? Wie steht die Landesregierung zu dem Vorgang?
Nach Orths Auffassung führt die Ausübung der beiden Tätigkeiten zu einem Interessenkonflikt, dem durch die Regelung in der Verfassung vorgebeugt werden soll. "Für mich steht fest, dass Jäger eines der beiden Ämter abgeben muss", sagt der FDP-Politiker. Als Innen- und Kommunalminister sei Jäger für die Aufsicht über die kommunalen Unternehmen zuständig. Im Aufsichtsrat der GfB sei der Minister zuerst den Interessen des kommunalen Unternehmens verpflichtet.
Orth stützt sich bei der Einschätzung, dass im Fall Jäger ein Verfassungsbruch vorliegt, auch auf eine Kommentierung der Landesverfassung, die 2010 von einem Referatsleiter im Innenministerium und dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts Düsseldorf herausgegeben worden ist. "Der Minister ist nicht länger haltbar", sagt der Rechtsexperte. "Einmal mehr" zeige Jäger, dass er sich "unsensibel und dem Amt unangemessen" verhalte. "Ihm fehlt das Gespür dafür, was richtig und falsch beziehungsweise zulässig und unzulässig ist", so Orth: "Jäger ist überfordert."
Die Tätigkeit des Ministers bei der GfB war im Zusammenhang mit der umstrittenen Spendenpraxis bei der Duisburger SPD in den Fokus geraten. Das Innenministerium wollte sich nicht zu den Vorhaltungen äußern. Kleine Anfragen würden direkt dem Fragesteller fristgerecht beantwortet. In SPD-Kreisen hieß es, die Vorwürfe könnten zurückgewiesen werden. Die Rechtmäßigkeit der Funktion bei der GfB sei geprüft worden.
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