Website der NRW-Behörden Gericht stoppt Hygiene-Pranger im Internet

Münster · Die Behörden in Nordrhein-Westfalen dürfen Verbrauchertäuschungen und Hygieneverstöße vorerst nicht mehr im Internet öffentlich machen. Das hat das Oberlandesgericht am Mittwoch entschieden.

 Auf der Website wurden Informationen über Anbieter veröffentlicht, die gegen die Bestimmungen verstoßen haben.

Auf der Website wurden Informationen über Anbieter veröffentlicht, die gegen die Bestimmungen verstoßen haben.

Foto: Screenshot/lebensmitteltransparenz.nrw.de

Das Gerichte untersagt derartige Veröffentlichungen auf lebensmitteltransparenz-nrw.de, weil das entsprechende Gesetz verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genüge.

Konkret vermisst das Gericht laut Mitteilung vom Mittwoch in dem Gesetz eine zeitliche Befristung solcher Veröffentlichungen. Verbraucherschutz-Minister Johannes Remmel (Grüne) hatte die im September 2012 gestarteten Veröffentlichungen bereits nach einem halben Jahr als Erfolg gefeiert.

Auf der beanstandeten Internetseite können Behörden die Namen von Firmen - etwa Hersteller oder Gaststätten - veröffentlichen, die bei Überprüfungen Mängel aufwiesen. Die Löschung des Eintrags soll nach einem Jahr erfolgen, doch bleibt das den Behörden überlassen.

Das geht nicht, befand das Gericht, dafür müsse es eine gesetzliche Regelung geben. Denn es gehe hier um einen weitgehenden Eingriff in die Rechte der betroffenen Unternehmen. Der müsse zeitlich begrenzt werden. Ansonsten sei eine Veröffentlichung aber nicht zu beanstanden.

(lnw/jco)
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