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Sylvia Löhrmann PANORAMA
  Foto: dapd, dapd
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Schulstreit in NRW eskaliert: Jetzt soll das Gericht Schule machen

VON FRANK VOLLMER - zuletzt aktualisiert: 12.04.2011 - 21:36

SPD und Grüne wollen sich nicht mit dem Spruch des Verwaltungsgerichts Arnsberg abfinden, das die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule im sauerländischen Finnentrop per Eilbeschluss vorläufig untersagt hat. Damit eskaliert der Schulstreit in NRW. Die Landesregierung will das Oberverwaltungsgericht Münster anrufen.

In Nordrhein-Westfalen eskaliert der Schulstreit. Die rot-grüne Minderheitsregierung hält an ihrem Projekt Gemeinschaftsschule fest.  Foto: tmn
In Nordrhein-Westfalen eskaliert der Schulstreit. Die rot-grüne Minderheitsregierung hält an ihrem Projekt Gemeinschaftsschule fest. Foto: tmn

Wer die Begründung des Verwaltungsgerichts Arnsberg liest, warum in Finnentrop im Kreis Olpe vorerst keine Gemeinschaftsschule eingerichtet werden darf, dem drängt sich ein Bild auf – das vom Finger in der Wunde.

Problem der Ministerin

Die Formulierungen des Gerichts spießen nämlich treffsicher das Problem von Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) auf: Die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in Finnentrop zum kommenden Schuljahr – von der Gemeinde beschlossen, vom Ministerium genehmigt – sei „Teil einer systematischen, über punktuelle Projekte hinausgehenden Einführung einer neuen Schulform“.

Die Richter verweisen auf den Koalitionsvertrag, der das Ziel festschreibt, in dieser Legislaturperiode 30 Prozent der weiterführenden Schulen in NRW in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln.

"Schulversuche"

Ein solches Vorgehen aber erfordere „ein entsprechendes verfassungskonformes formelles Gesetz“, das nicht vorhanden sei. Der Verweis auf Paragraf 25 des Schulgesetzes, der „Schulversuche“ ermöglicht, reiche nicht aus. Fazit: Die vom Ministerium erteilte Genehmigung sei rechtswidrig (Az.: 10 L 141/11, 10 L 155/11).

Das lässt an Deutlichkeit wenig zu wünschen übrig. Löhrmanns Dilemma ist dieses: Sie will durchaus das Kernprojekt ihrer Schulpolitik, eben die Gemeinschaftsschule als neue Schulform, auf eine ordentliche gesetzliche Grundlage stellen.

Es fehlt die Mehrheit

Allein – ihrer rot-grünen Regierung fehlt dazu im Landtag die Mehrheit; CDU und FDP mögen sich mit der flächendeckenden Einführung von Gemeinschaftsschulen (noch?) nicht anfreunden; und der Linken gehen Löhrmanns Pläne nicht weit genug.

Die Ministerin hat betont, sie sei bereit, 50 Gemeinschaftsschulen als Schulversuch zu genehmigen. Alles, was darüber hinausgehe, brauche ein Gesetz. Den Fall Finnentrop will Löhrmann vom Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster klären lassen.

Der Arnsberger Entscheid ist ein schwerer, bislang der schwerste Schlag für Löhrmanns Vorhaben, die Gemeinschaftsschule in NRW möglichst geräuschlos von unten einzuführen, „im regionalen Konsens“, wie sie sagt.

Gerichte entscheiden

Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass ein Gemeinschaftsschul-Plan vor Gericht landet: Mitte Februar entschied das Verwaltungsgericht Aachen, dass die Gemeinschaftsschule in Blankenheim und Nettersheim in der Eifel zwar den Betrieb aufnehmen darf, allerdings zunächst ohne Konzept für eine eigene Oberstufe – das Kolleg der Salvatorianer-Brüder von Kloster Steinfeld im nahen Kall hatte das durchgesetzt, weil es seine gymnasiale Oberstufe gefährdet sah.

Mit einem ähnlich weitgehenden Eilantrag wie jetzt im Fall Finnentrop, der den vorläufigen Stopp des gesamten Projekts in Blankenheim vorsah, waren die Salvatorianer aber gescheitert. Der Schulversuch sei nicht grundsätzlich infrage gestellt worden, verlautete damals mit Genugtuung aus dem Schulministerium.

Durch das Gesetz gedeckt?

Im Fall Finnentrop liegt die Sache etwas anders. „Die entscheidende Frage ist, ob der Modellversuch durch das Schulgesetz gedeckt ist oder nicht“, erklärte gestern das Ministerium. „Voraussichtlich noch vor den Sommerferien“ werde durch den Gang vors OVG Klarheit über das Schicksal des Finnentroper Projekts bestehen.

Kräftig geholpert hat es beim Vorzeigeprojekt Gemeinschaftsschule auch schon abseits der juristischen Auseinandersetzungen: 19 Anträge waren beim Schulministerium eingegangen; davon waren 17 genehmigt worden.

Von denen werden aber zum neuen Schuljahr höchstens 14 wirklich den Betrieb aufnehmen: Finnentrop ist gerichtlich vorerst gestoppt; in Bornheim und Bad Honnef (Rhein-Sieg-Kreis) sowie in Sprockhövel (Ennepe-Ruhr-Kreis) kamen nicht genügend Anmeldungen zusammen. Politischen Streit mit Nachbarkommunen, die um den Bestand ihrer Schulen fürchten, gab es in Billerbeck und Ascheberg im Kreis Coesfeld. In Morsbach (Oberbergischer Kreis) wäre die geplante Gemeinschaftsschule beinahe an einer solchen Auseinandersetzung gescheitert.

Gelassenheit demonstriert

Das alles aber tritt zurück hinter den Grundsatzstreit um Finnentrop. „Sollte die Landesregierung mit ihrem Kernprojekt scheitern, gäbe das eine heftige Erschütterung“, sagt Gerhard Müller-Frerich, Vize-Vorsitzender des Philologenverbands NRW. Er halte es für möglich, dass die Landesregierung bei einer Niederlage in Münster Neuwahlen anstrebe.

Er rechne nicht damit, dass die Gemeinschaftsschule vom Oberverwaltungsgericht kassiert werde, sagt dagegen Udo Beckmann, NRW-Chef des Verbands Bildung und Erziehung: „Es gibt ja durchaus Juristen, die der Gemeinschaftsschule positiv gegenüberstehen.“ Das Schulministerium demonstriert Gelassenheit: „Da warten wir mal in Ruhe ab“, sagt ein Sprecher.

Aufmerksam verfolgt hat man die Entscheidung aus Arnsberg auch in Alpen am Niederrhein – der Nachbar Rheinberg plant ebenfalls zum neuen Schuljahr eine Gemeinschaftsschule; in Alpen gibt es Vorbehalte dagegen, weil man um den Bestand der eigenen Haupt- und Realschule fürchtet.

Ein Rechtsstreit droht hier allerdings einstweilen nicht: Man sei in Gesprächen mit den Nachbarn, sagt Ludger Funke vom Fachbereich Ordnung, Soziales und Schulen der Gemeinde Alpen. „Rheinberg ist für uns erst einmal abgehakt.“

Quelle: RP

 
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