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Hausbesitzer in Wasserschutzgebieten in Pflicht Kanal-TÜV ist beschlossene Sache

Düsseldorf · Wer wann seine Abwasserkanäle auf Dichtheit prüfen muss - darüber wird seit langem gestritten. Jetzt ist eine Neuordnung unter Dach und Fach. Das NRW-Umweltministerium spricht von einer bürgerfreundlichen Lösung, die Opposition von Wortbruch gegenüber Hausbesitzern.

Kanal-TÜV - Was Eigentümer wissen müssen
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Foto: Ralph Matzerath

Der Kanal-TÜV für private und gewerbliche Abwasserleitungen in NRW ist nach längerem Ringen nun neu geregelt: Die Koalitionsfraktionen im Düsseldorfer Landtag stimmten am Donnerstagabend einer Verordnung der rot-grünen Regierung zu, die das Landeswassergesetz novelliert und bundesgesetzliche Vorgaben umsetzt.

Es sei eine "bürgerfreundliche Neureglung" geschaffen, "ohne den Anspruch an einen umfassenden Boden- und Gewässerschutz zu schwächen", sagte Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) in einer Erklärung am Freitag.

Für Hausbesitzer in Wasserschutzgebieten gilt: Sie müssen ihre privaten Abwasserkanäle bis Ende 2020 auf Dichtheit prüfen lassen. Ist das Haus älter - vor 1965 gebaut - ist diese Erstuntersuchung aber schon bis Ende 2015 Pflicht.

Gewerbebetriebe müssen in Wasserschutzgebieten ihre Rohre bis 2015 unter die Lupe nehmen lassen, sofern diese vor 1990 errichtet wurden. Sonst reicht das bis 2020. In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 400 Wasserschutzgebiete.

Die Verordnung legt auch fest, dass bei einer neuen Ausweisung von Wasserschutzgebieten binnen sieben Jahren ein Kanal-TÜV nachgeholt werden muss.

Außerhalb von Wasserschutzgebieten ist für industrielle oder gewerbliche Abwasserkanäle vorgeschrieben, dass diese bis 2020 zu untersuchen sind. Für private Kanäle macht das Land hier keine Vorgaben, räumt Städten und Gemeinden aber Freiräume ein: "Die Kommunen können (...) durch Satzung festlegen, innerhalb welcher Frist, je nach Anforderung der örtlichen Abwasserkonzeption, eine Bescheinigung über das Ergebnis einer Prüfung vorzulegen ist." Damit werde einer Ausweitung der Prüfpflicht Tür und Tor geöffnet, bemängeln Kritiker.

Hausbesitzer und Mieter würden unter Generalverdacht gestellt, monierte die FDP-Fraktion. "Omas klein Häuschen" sei nun doch nicht von der Prüfpflicht ausgenommen - und damit habe Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) ihr Versprechen aus dem Landtagswahlkampf 2012 gebrochen.

Die CDU stimmte ebenfalls gegen die "Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen". Sie plädiert für eine Prüfpflicht nur dann, wenn ein begründeter Verdacht auf Belastungen für die Umwelt vorliegen.

Grund- und Oberflächengewässer müssten nachhaltig geschützt werden, betonte Remmel. Stoße die Überprüfung auf große Kanal-Schäden, seien diese zügig zu beheben. Bei mittleren Schäden reiche Abhilfe innerhalb von zehn Jahren. "Geringe Schäden müssen nicht saniert werden."

(lnw)
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