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Kanal-TÜV in NRW: Keine Kontrollpflicht außerhalb von Wasserschutzgebieten

zuletzt aktualisiert: 27.02.2013 - 22:01

Düsseldorf (RPO). Nach monatelangem politischen Streit hat das nordrhein-westfälische Parlament am späten Mittwochabend ein neues Wassergesetz verabschiedet. Damit werden die Prüfpflichten für private Abwasserrohre neu geregelt.

CDU, FDP und die Piraten lehnten die mit rot-grüner Mehrheit beschlossene Novelle zur Prüfpflicht ab. Foto: dpa, Frank Rumpenhorst
CDU, FDP und die Piraten lehnten die mit rot-grüner Mehrheit beschlossene Novelle zur Prüfpflicht ab. Foto: dpa, Frank Rumpenhorst

Der Landesgesetzgeber verpflichtet Besitzer von Wohnhäusern außerhalb von Wasserschutzgebieten grundsätzlich nicht zu solchen Prüfungen. Allerdings ermächtigt er die Kommunen, in ihrer Satzung eigene Regelungen und Prüffristen einzuführen.

CDU, FDP und die Piraten lehnten die mit rot-grüner Mehrheit beschlossene Novelle ab. CDU und FDP hatten eine namentliche Abstimmung beantragt. Bis spätestens Ende 2020 müssen Kanalrohre für industrielle und gewerbliche Abwässer außerhalb von Wasserschutzgebieten geprüft werden.

Innerhalb von Wasserschutzgebieten werden die geltenden Prüffristen beibehalten: Bis Ende 2015 sind alle Abwasserleitungen von Wohnhäusern zu kontrollieren, die vor 1965 gebaut wurden - alle anderen Gebäude bis Ende 2020.

Die CDU-Opposition sieht bis zu 5000 Euro hohe Kosten auf Eigentümer in Wasserschutzgebieten zukommen. CDU und FDP halten eine generelle Prüfpflicht für unbegründet und argumentieren, dass es keinen Nachweis für Gewässerverunreinigungen durch häusliche Abwässer gebe. Sie scheiterten mit einem eigenen Gesetzentwurf, der eine Prüfung nur bei begründetem Verdacht auf undichte Rohre vorsah.

Einzelheiten des Gesetzes sollen in einer Rechtsverordnung geregelt werden. In NRW gibt es rund 60 000 Kilometer öffentliche Kanäle und etwa 200 000 Kilometer private Abwasserleitungen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Kanal-TÜV

Quelle: lnw/csi/csr
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