Nordrhein-Westfalen: Landes-SPD will nicht gegen Studiengebühren klagen
zuletzt aktualisiert: 28.08.2006 - 17:09Düsseldorf (rpo). Die SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag verzichtet auf eine Verfassungsklage gegen die Einführung von Studiengebühren an den NRW-Hochschulen. Kritik kam von der Grünen-Fraktion, die die Gebühren ebenfalls für verfassungswidrig hält. Sie verfügt aber nicht über eine ausreichende Stimmenzahl im Landtag, um allein eine Klage einzureichen.
Die Mehrheit der SPD-Fraktion entschied sich am Montag gegen einen solchen Schritt. Die Sozialdemokraten hatten eine Klage geprüft, weil ein von ihnen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zu dem Schluss gekommen war, dass das Gesetz verfassungswidrig sei. Die SPD halte auch weiterhin Studiengebühren politisch für den völlig falschen Weg, sagte Fraktionsgeschäftsführerin Carina Gödecke in Düsseldorf.
Eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht in Münster hätte sich aber nicht grundsätzlich gegen Studiengebühren richten können, sondern allenfalls gegen eine mangelhafte Ausgestaltung des Darlehensmodells, erläuterte sie und betonte: "Das ist uns politisch zu wenig."
Grünen-Fraktionschefin Sylvia Löhrmann kritisierte den Entschluss als "fatal". Für die Entscheidung der SPD habe die Grünen-Fraktion kein Verständnis. Die vorgebrachten juristischen Bedenken seien "nicht stichhaltig und erscheinen vorgeschoben". "Es wäre problemlos möglich gewesen, die verschiedenen Argumentationsstränge von SPD und Grünen in einer gemeinsamen Klage aufzugreifen und zum Erfolg zu bringen", betonte Löhrmann.
Der Generalsekretär der NRW-SPD, Michael Groschek, nannte die Entscheidung dagegen richtig. Über ein "derart kontroverses Thema" sollten die Bürger entscheiden und nicht die Richter, sagte er.
Der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Michael Brinkmeier, sagte, die SPD habe wohl eingesehen, dass ihre Kritik an den Studiengebühren nicht haltbar sei. Er betonte, die Einführung der Gebühren sei notwendig, um die Bildungschancen der Studierenden durch die Verbesserung der Studienbedingungen nachhaltig zu erhöhen.
Der Düsseldorfer Landtag hatte im März mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP die Einführung von Studiengebühren beschlossen. Danach können die 33 staatlichen Universitäten und Fachhochschulen ab Herbst von Studienanfängern und ab Sommer 2007 von allen Studenten maximal 500 Euro pro Semester verlangen.
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