Wegen drohender Todesstrafe in Tunesien NRW darf Ex-Bin-Laden-Leibwächter nicht abschieben

Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen kann den islamistischen Prediger und Ex-Bin-Laden-Leibwächter Sami A. nicht abschieben, solange ihm in seiner Heimat Tunesien Folter droht. Auch wenn das Oberverwaltungsgericht die Ausweisungsverfügung gegen den Mann bestätigen sollte, dürfe er nicht abgeschoben werden, sagte Verfassungsschutz-Chef Burkhard Freier am Donnerstag dem Innenausschuss des Landtags.

Osama bin Laden: Der meistgesuchte Terrorist
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Die Ausweisung des als Gefährders eingestuften Islamisten sei mehrfach geprüft und als nicht durchsetzbar eingestuft worden. Seine Meldeauflagen halte er weitgehend ein: Bislang habe er sich mehr als 2000 Mal bei der Polizei gemeldet - was er täglich tun müsse.

Das Innenministerium bestätigte, dass Sami A. bislang fast 20.000 Euro staatliche Transferleistungen erhalten hat. Sami A. hatte in Bochum eine eigene Moschee gründen wollen. Er soll auch Kontakt zu mehreren der mutmaßlichen Terroristen der Düsseldorfer Al-Qaida-Zelle gehabt haben.

"Es mag der Öffentlichkeit seltsam vorkommen, dass ein solcher Gefährder mitten unter uns lebt", räumte NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) ein. Sami A. sei aber auch mit einer Deutschen verheiratet und habe drei Kinder. Der CDU-Abgeordnete Peter Biesenbach sagte, die Ehefrau sei kurz vor der Heirat eingebürgert worden. Familienangehörige der Frau sollen sich angeblich im Al-Qaida-Umfeld bewegen.

Sami A. soll sich im Jahr 2001 in einem Al-Qaida-Lager in Afghanistan aufgehalten haben. Dies war seinerzeit aber noch nicht strafbar. Der Straftatbestand der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung war erst nach den Anschlägen vom 11. September 2011 eingeführt worden. Sami A. bestreitet einen Aufenthalt im Al-Qaida-Lager.

(lnw)
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