Bundestagswahlliste möglicherweise anfechtbar NRW-Piraten hielten Gutachten zurück

Düsseldorf · Die Piraten in Nordrhein-Westfalen müssen ihre Kandidatenliste für die Bundestagswahl möglicherweise neu aufstellen. Laut einem Bericht hielt die Partei ein juristisches Gutachten zurück, nach dem die Kandidatenaufstellung rechtswidrig war.

Diese NRW-Piraten kandidieren für den Bundestag
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Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" am Dienstag berichtete, geht ein Rechtsgutachten davon aus, dass die Ende Januar beschlossene Liste der Piratenpartei rechtswidrig ist, weil Einladungsfristen nicht eingehalten wurden. Landesparteichef Sven Sladek bestätigte der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf, dass das Gutachten schon vor der Versammlung vorlag, aber zurückgehalten wurde.

Der Landesvorstand hatte beschlossen, die Formalien der Aufstellungsversammlung rechtlich prüfen zu lassen. Wenige Tage vor der Versammlung am 26. und 27. Januar im sauerländischen Meinerzhagen lag das Ergebnis vor: Die Anwaltskanzlei empfahl, die Wahl der Liste zu verschieben, weil die Einladungsfrist zu kurz gewesen sei.

Von dieser Warnung erfuhr allerdings außer dem Landesvorstand niemand und die Versammlung wurde durchgezogen. "Das ist unser Fehler gewesen", räumte Sladek jetzt ein. Zwei Gründe hätten zu dieser Entscheidung geführt: Der Vorstand habe in dem Rechtsgutachten nicht alle Satzungsspezifika vollständig berücksichtigt gesehen und Zweifel an dem Ergebnis gehabt. Außerdem habe man davon abgesehen, die Versammlung so kurzfristig noch abzusagen, weil alles bereits organisiert gewesen sei.

Die Kanzlei habe eine Einladungsfrist von 28 Tagen zugrunde gelegt, die die Satzung für einen Landesparteitag vorschreibe, erläuterte Sladek. Für eine Aufstellungsversammlung gebe es eine solche Frist nicht. "Ich bin ziemlich sicher, dass die Liste haltbar ist." Dies werde nun aber von Rechtsexperten der Bundespartei und weiteren Juristen erneut geprüft.

Gegenüber dem "Kölner Stadt-Anzeiger" räumte Sladek ein, es sei "peinlich", dass der Vorstand das von ihm selbst in Auftrag gegebene Gutachten zurückgehalten habe. Er werde nicht erneut als Vorsitzender kandidieren; zurücktreten will er aber nicht.

Für Landeswahlleiterin Helga Block gibt es noch keinen Grund, einzuschreiten: Bei ihr wurde die strittige Liste noch gar nicht eingereicht. Dies muss spätestens am 15. Juli geschehen sein. Viel Zeit für die Piraten, die Wahl eventuell zu wiederholen. Es sei aber sehr ratsam, die Listen frühzeitig einzureichen, damit auch die Landeswahlleiterin noch rechtzeitig auf Fehler hinweisen könnte, empfahl eine Sprecherin.

(dpa/jre)
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