Der Fall Heckhoff/Michalski NRW verklagt Geiselgangster auf 30.000 Euro

Aachen · Das Land Nordrhein-Westfalen hat die beiden Geiselgangster Michael Heckhoff und Peter Michalski sowie ihren Fluchthelfer auf Schadenersatz verklagt. Eine Sprecherin des Aachener Landgerichts bestätigte am Mittwoch den Eingang der Klage (Az.: 8 O 555/12).

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Foto: dpa, Uli Deck

Es gehe um mehr als 30.000 Euro. Die zuständige 8. Zivilkammer habe noch keinen Termin für die Verhandlung angesetzt. Nach Angaben der "Bild"-Zeitung geht es um die Kosten für die Frühpensionierung eines weiteren Gefängniswärters, der bei der spektakulären Flucht des Duos aus dem Aachener Gefängnis 2009 überwältigt worden war.

Er sei wegen einer posttraumatischen Störung dienstunfähig. Die Kosten auch für die medizinische Behandlung sollen nun den Verursachern in Rechnung gestellt werden.

Bei der Flucht, die nach mehreren Tagen durch den Zugriff von Spezialeinheiten beendet wurde, hatte ein Gefängniswärter Hilfe geleistet. Er wurde ebenfalls auf Schadenersatz verklagt.

(lnw/felt/das)
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