Geplant ab 2014 NRW will muslimische Friedhöfe erlauben

Düsseldorf · Muslimische Organisationen sollen ab 2014 in Nordrhein-Westfalen erstmals eigene Friedhöfe betreiben dürfen. Eine entsprechende Novellierung des Bestattungsgesetzes beschloss am Dienstag das Landeskabinett in Düsseldorf. Der Gesetzentwurf, der auch ein Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit ermöglichen soll, wird nun in den Landtag eingebracht.

Das sind die größten Grabstätten der Welt
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Foto: Holidaycheck.de

Mit der Novelle sollen Kommunen gemeinnützigen Religionsgemeinschaften oder religiösen Vereinen die Errichtung eines Friedhofs genehmigen können, wenn ein dauerhafter Betrieb sichergestellt ist. Damit sollen Bestattungen nach muslimischer Tradition erleichtert werden. "Ich gehe davon aus, dass sich muslimische Bürger zunehmend in Deutschland bestatten lassen möchten, damit die Grabstätten in der Nähe ihrer Kinder und Enkelkinder liegen", erklärte Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne).

Bislang sind in NRW nur muslimische Bestattungen erlaubt. Der Betrieb eines Friedhofes ist islamischen Gemeinschaften aber nicht gestattet, da sie keine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind.

Zudem sollen Friedhofsträger nach dem neuen Bestattungsgesetz Grabsteine aus Kinderarbeit untersagen können. Damit werde vor allem ein Wunsch kirchlicher Friedhofsträger verwirklicht, erklärte die Ministerin.

Laut Ministerium gibt es keine verlässliche Angaben über die Zahl der Kinder, die unter Verstoß gegen internationale Konventionen an der Herstellung importierter Grabsteine beteiligt sind. Das Institut für Ökonomie und Ökumene rechne aber damit, dass alleine in der indischen Steinindustrie 150.000 Kinder tätig sind. Nach Schätzung der Internationalen Arbeitsorganisation verrichten weltweit 115 Millionen Kinder Arbeiten, die schädliche Auswirkungen auf ihre Gesundheit, Sicherheit und ihre sittliche Entwicklung haben.

(KNA/felt)
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