NRW: Pleiten, Pech und (Brief-)Wahlpannen
VON JOHANNES BORNEWASSER - zuletzt aktualisiert: 14.08.2009 - 10:32Bei den Vorbereitungen zu den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen am 30. August hat es offenbar mehr Pannen gegeben als bisher bekannt. Auf den Stimmzetteln mehrerer Städte und Gemeinden fehlt das Geburtsjahr der Kandidaten. Derzeit ist fraglich, ob bereits per Briefwahl abgegebene Stimmen dennoch ihre Gültigkeit behalten.
Erstmals muss bei dieser Wahl der Geburtsjahrgang der Bewerber auf dem Stimmzettel verzeichnet sein. Dies war unter anderem in den münsterländischen Gemeinden Metelen, Ochtrup und Emsdetten und im Kreis Recklinghausen nicht der Fall.
Zuvor hatte es bereits in Mönchengladbach eine solche Panne gegeben. Da auch hier entsprechende Angaben auf den Stimmzetteln fehlten, mussten 400.000 Wahlzettel neu gedruckt werden. Das bestätigte ein Stadtsprecher.
Rund 1000 Briefwähler hatten zu diesem Zeitpunkt bereits abgestimmt. Der Stadt drohen bei einem knappen Wahlausgang nun Wahlanfechtungs-Klagen.
Insgesamt ist bei der Kommunalwahl mit einer hohen Briefwahlbeteiligung zu rechnen. Allein das Düsseldorfer Wahlamt mit seinem Leiter Manfred Golschinski hatte bis Mittwoch bereits 36.000 Briefwahlanträge bearbeitet. Davon wurden 6000 online angefordert.
NRW-Grünen ziehen Plakat zurück
Die NRW-Grünen ziehen unterdessen nach öffentlicher Kritik ein umstrittenes Wahlplakat in Kaarst zurück. Auf dem Schild sind zwei weiße Hände auf einem schwarzen Frauenpo zu sehen. Wie die Grünen-Landesvorsitzenden Daniela Schneckenburger und Arndt Klocke am Donnerstag mitteilten, wird das Plakat mit der Aufschrift "Der einzige Grund, Schwarz zu wählen" wieder abgehängt. Unter anderem hatten die Linken den Grünen deshalb Sexismus vorgeworfen.
Klage abgewiesen
Das Verwaltungsgericht Münster hat derweil die Klage des Warendorfer Bürgermeisters Jochen Walter (parteilos) gegen die Kandidaten-Reihenfolge auf den Stimmzetteln abgewiesen. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, hatte der Wahlausschuss der Kommune den CDU-Kandidaten an die erste Stelle und Walter als parteilosen Einzelbewerber auf Platz zwei des Zettels gesetzt. Walter hielt diese Festsetzung für verfassungswidrig. Darin liege ein Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Chancengleichheit bei Wahlen.
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