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Nordrhein-Westfalen: Richterspruch gefährdet rot-grüne Projekte

VON DETLEV HÜWEL - zuletzt aktualisiert: 19.01.2011 - 21:28

Bis zum Urteil des Münsteraner Verfassungsgerichts über den Nachtragsetat 2010 darf die Landesregierung keine Vorhaben mehr umsetzen, für die sie neue Schulden machen müsste. Unklar ist, ob und in welcher Höhe Kredite bereits in Anspruch genommen wurden. Klarheit bringt erst ein Kassensturz.

Nicht auch das noch. Der Richterspruch aus Münster zum Nachtragshaushalt 2010, der großen politischen Wirbel ausgelöst hat, soll nach dem Willen von Rot-Grün nicht auch noch in der Landesverwaltung für Unruhe sorgen.

Deswegen beeilte sich SPD-Fraktionschef Norbert Römer gestern im Landtag mit der Beteuerung, dass die vom Verfassungsgerichtshof (VGH) verhängte einstweilige Anordnung gegen die weitere Kreditaufnahme nicht zu Finanzierungsengpässen führen werde. Und dann sagte Römer einen Satz, den die rund 450 000 Beschäftigten im Landesdienst beruhigen sollte: „Die Gehälter an alle Landesbediensteten können also gezahlt werden.“

Allerdings darf Rot-Grün bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfassungskonformität des Nachtragsetats keine neuen Haushaltskredite mehr aufnehmen. Davon könnten zahlreiche Projekte betroffen sein. Welche, ist unklar, weil nicht feststeht, ob und in welcher Höhe das Land bisher von der im Nachtrag vorgesehenen Kreditermächtigung in Höhe von 1,8 Milliarden Euro Gebrauch gemacht hat.

Auch NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) weiß das nicht, wie er gestern im Landtag versicherte. Das stehe erst beim Haushaltsabschluss fest, der sich noch um einige Wochen hinziehen werde.

Risikoabschirmung WestLB

Der Richterspruch bezieht sich in erster Linie auf die im Nachtragsetat vorgesehene kreditfinanzierte Aufstockung der Sondervermögen und besonderen Rücklagen. Der dickste Brocken dabei ist die Erhöhung der Mittel zur „Risikoabschirmung WestLB AG“.

Dieser „Topf“, in den die schwarz-gelbe Vorgängerregierung bereits 1,1 Milliarden Euro eingezahlt hat, sollte per Nachtrag um 1,3 Milliarden aufgestockt werden. Begründung: „Faule“ WestLB-Papiere könnten dazu führen, dass das Land bis Mitte 2013 rund 2,4 Milliarden Euro an Garantieleistungen zu tragen hätte.

Die Erhöhung dieses Sondervermögens ist laut Finanzministerium zwar bereits „physisch“ vorgenommen, doch unklar ist auch hier, woher die Mittel stammen. Denkbar ist, dass das Land Ende 2010 noch „flüssig“ gewesen ist oder sich kurzfristig Geld über Kassenkredite – sie entsprechen dem Überziehen des Girokontos – geborgt hat. Die im Nachtragsetat gewährte Kreditlinie wurde aber offenbar noch in Anspruch genommen. Ob die Aufstockung vor den Augen der VGH-Richter Bestand hat, bleibt abzuwarten.

Versorgungsfonds NRW

Dieses Sondervermögen des Landes dient der Vorsorge für die zu erwartende „Pensionslawine“. Aus diesem Fonds, der 2006 gestartet wurde, sollen später einmal rund 70 Prozent der Versorgungskosten für jene Beamte beglichen werden, die ab 2006 eingestellt wurden. Rot-Grün wollte ihn per Nachtragsetat um 100 Millionen Euro aufstocken.

Einheitskosten

Bei diesem neuen Posten (375 Millionen Euro) handelt es sich um eine Rücklage für künftige Haushaltsbelastungen nach dem „ Einheitslasten-Abrechnungsgesetz“. Rot-Grün rechnet damit, dass die Kommunen mit ihrer Verfassungsklage gegen die schwarz-gelbe Abrechnungspraxis durchkommen, so dass neue Belastungen auf das Land zukämen.

Der VGH hat dem Land klare Vorgaben gemacht: Sollten bei Zahlungsverpflichtungen für das Haushaltsjahr 2010 nicht genügend Mittel vorhanden sein, muss auf diese Sondervermögen und Rücklagen zurückgegriffen werden.

Darüber hinaus hat Rot-Grün mit dem Nachtragsetat weitere Ausgaben beschlossen, die größtenteils kreditfinanziert sind, für die aber auch Steuermehreinnahmen in Höhe von rund 460 Millionen Euro verwendet werden sollen.

Entlastung Kommunen

Der Beitrag der Kommunen zur Konsolidierung des Landeshaushalts entfällt; die Kommunen werden wieder mit vier Siebteln an den Landeseinnahmen aus der Grunderwerbssteuer beteiligt. Macht zusammen 300 Millionen Euro.

Kindertagesstätten

150 Millionen sind im Nachtragsetat an Zuweisungen für die Kommunen zum Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren (U 3) vorgesehen.

Wohngeld

Für die Entlastung der Kommunen beim Wohngeld sind 236 Millionen Euro im Nachtragsetat eingeplant.

Durch den rot-grünen Nachtragsetat steigt die Neuverschuldung des Landes 2010 auf 8,4 Milliarden Euro. Damit wird die von der Verfassung diktierte Obergrenze um 4,5 Milliarden Euro überschritten. Denn erlaubt sind neue Schulden nur in dem Maß, wie Investitionen getätigt werden.

Schwarz-Gelb hatte zu Regierungszeiten 6,8 Milliarden Euro Schulden angepeilt, korrigierte die Zahl aber infolge der wirtschaftlichen Erholung deutlich nach unten. Nach Angaben des CDU-Haushaltsexperten Christian Weisbrich wäre eine Absenkung auf fünf Milliarden durchaus möglich gewesen. SPD und Grüne verteidigen die Höhe der Neuverschuldung mit dem Hinweis auf die „Erblast“ von Schwarz-Gelb, die der Regierung von Hannelore Kraft einen „Scherbenhaufen“ hinterlassen habe, die es nun zu korrigieren gelte.

Doch Rot-Grün ist jetzt ein enges Korsett angelegt worden. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW freut sich darüber: „Es ist gut, dass die höchsten Richter unseres Landes die Regierung daran hindern, vollendete Tatsachen zu schaffen, die die Steuerzahler unnötig belasten“, so BdSt-Landesvorsitzender Georg Lampen.

Der Nachtragshaushalt sei nicht nur deshalb verfassungswidrig, weil die Kreditobergrenze überschritten werde, sondern auch, weil er Rücklagen und Sondervermögen vorsieht, die aus Krediten finanziert werden. Eine solche kreditfinanzierte Rücklagenbildung habe der VGH bereits 2003 für unzulässig erklärt.

Der Bielefelder Jurist Johannes Hellermann, der die Landesregierung berät, sieht es anders. Der VGH habe in dem Urteil von 2003 allgemeine Rücklagen gemeint, nicht aber Sonderrücklagen die einen spezifischen Finanzzweck verfolgen. Ob dem so ist, wird sich bald erweisen: Das Urteil aus Münster wird für März erwartet.


 
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