Nordrhein-Westfalen SPD plant Ausnahmen bei Rauchverbot

Düsseldorf · Die Gastwirte in NRW können auf Übergangsregelungen beim Nichtraucherschutz hoffen. Bei geschlossenen Gesellschaften soll das Rauchen erlaubt bleiben. Damit bahnt sich auch Streit in der rot-grünen Landesregierung an.

In der rot-grünen Landesregierung bahnt sich unter den Koalitionspartnern ein Konflikt über das Nichtraucherschutzgesetz an. Während die Grünen daran festhalten, den Entwurf von Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) umzusetzen, der ein umfassendes Rauchverbot vorsieht, will die SPD-Landtagsfraktion das Gesetz entschärfen.

"Ich gehe davon aus, dass es nach der Expertenanhörung und den Beratungen im Parlament Veränderungen am Entwurf des Nichtraucherschutzgesetzes der Landesregierung geben wird", sagte Britta Altenkamp, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, unserer Redaktion. Sie halte es für vernünftig, wenn man "sinnvoll begründete Einwände" ernst nehme, erklärte die Politikerin aus Essen.

Dazu gehört offenbar auch die Kritik von Gastwirten, die in den vergangenen Jahren Geld ausgegeben haben, um die Maßgaben des Nichtraucherschutzgesetzes der schwarz-gelben Vorgängerregierung zu erfüllen. "Im Saarland gibt es beim Rauchverbot Übergangsregelungen für Gastwirte, die in bauliche Maßnahmen investiert haben, um Raucher- und Nichtraucherbereiche voneinander zu trennen", sagte Altenkamp. "Wir werden überlegen, ob eine solche Regelung für Nordrhein-Westfalen sinnvoll sein kann", fügte sie hinzu.

Auf Ausnahmeregelungen dürfen jetzt auch die Veranstalter von Brauchtumsfesten hoffen. "Viele Schützenvereine beklagen, dass sie das geplante Rauchverbot in Zelten in finanzielle Nöte bringt, weil sie auf die Eintrittsgelder angewiesen sind", erklärte Altenkamp: "Ob es hier Möglichkeiten gibt, unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zu erlauben, müssen wir sehen."

Kein Verständnis hat die stellvertretende Fraktionsvorsitzende für das geplante totale Rauchverbot für geschlossene Gesellschaften. Man müsse prüfen, ob die vorgesehenen Regelungen einer rechtlichen Überprüfung standhalten. "Ich glaube nicht, dass wir einem Großvater verbieten sollten, sich auf seinem 80. Geburtstag eine Zigarre anzuzünden, wenn er auswärts feiert, weil seine Wohnung zu klein ist", sagte Altenkamp.

Der Landtag wird nach der parlamentarischen Sommerpause weiter über das Nichtraucherschutzgesetz beraten. Das Gesetz sollte schon in der vergangenen Wahlperiode verabschiedet werden, doch dann wurde das Verfahren durch die Parlamentsauflösung und die folgende Neuwahl beendet. In einer Expertenanhörung können die Interessenvertreter jetzt erneut Bedenken und Anregungen vorbringen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband in NRW befürchtet ein massives Kneipensterben, wenn der restriktive Gesetzentwurf umgesetzt wird. Christian Lindner, Fraktionschef der FDP im Landtag, erklärte, den Grünen gehe es nicht um Nichtraucherschutz, sondern um "Volkserziehung". Beim vorliegenden Gesetzentwurf werde die Grenze zwischen Nichtraucherschutz und Bevormundung überschritten.

(RP/rm/sap)
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