Entscheidung in Münster NRW-Schuldenhaushalt verstieß gegen Verfassung

Münster · Der nordrhein-westfälische Landeshaushalt des Jahres 2011 verstieß wegen zu hoher Kredite gegen die Verfassung. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Münster am Dienstag festgestellt.

 Norbert Walter-Borjans' Haushalt wurde heute vor dem Verfassungsgericht verhandelt.

Norbert Walter-Borjans' Haushalt wurde heute vor dem Verfassungsgericht verhandelt.

Foto: dapd, Michael Gottschalk

Der Landtag habe sich auf eine wirtschaftliche Ausnahmesituation berufen, die er jedoch nicht hinreichend habe belegen können. Die rot-grüne Regierungskoalition hatte den Etat im Parlament durchgesetzt. Es ist bereits das dritte Mal, dass das Landesverfassungsgericht ihre Haushaltsplanung verwirft.

Wegen des Zeitablaufs hat das allerdings keine unmittelbaren finanziellen Folgen mehr.

Im Streit um den Landeshaushalt für das Jahr 2011 hatte der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) zuvor sein damaliges Vorgehen verteidigt. Angesichts von Banken- und Eurokrise habe man stabilisierend tätig sein müssen, sagte er am Dienstag im WDR-Hörfunk. Diese Begründung halte er bis heute für richtig. "Wir haben ja bis heute ein Auf und Ab von Wachstumsraten."

Geklagt hatte die CDU-Landtagsfraktion. Nach ihrer Meinung verstößt der Etat gegen die Landesverfassung, da Walter-Borjans mehr neue Schulden als Investitionen eingeplant hatte. Das ist laut Verfassung nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Die Neuverschuldung war 2011 mit 4,8 Milliarden Euro und die Investitionen mit 3,9 Milliarden Euro angesetzt. Der Minister hatte die geplante hohe Neuverschuldung mit der unsicheren Wirtschaftslage begründet.

Wegen der steigenden Steuereinnahmen machte das Land am Ende aber deutlich weniger Schulden als geplant und blieb unter der Verfassungsgrenze.

(lnw/jre)
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