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Anton Malloth 2001 zu lebenslanger Haft verurteilt: NS-Verbrecher stirbt zehn Tage nach Haftentlassung

zuletzt aktualisiert: 13.12.2002 - 14:53

München (rpo). Seine Haftentlassung hat der im vergangenen Jahr in München zu lebenslanger Haft verurteilte NS-Verbrecher Anton Malloth nur um zehn Tage überlebt. Der wegen seiner Grausamkeit berüchtigte KZ-Aufseher starb bereits Ende Oktober in einem Pflegeheim in Straubing im Alter von 90 Jahren.

Das Münchner Landgericht hatte den ehemaligen SS-Scharführer, der über Jahrzehnte unbehelligt in Südtirol gelebt hatte, im Mai 2001 des Mordes aus "abgrundtiefem Judenhass" für schuldig befunden. Als einer der letzten großen Nazi-Prozesse erregte die Verhandlung internationales Aufsehen: Von zahlreichen Malloth vorgeworfenen Verbrechen wurden drei Fälle mit Hilfe von Zeugenaussagen überlebender Häftlinge exemplarisch herausgegriffen. Im Oktober wurde er wegen Haftunfähigkeit aus dem Gefängnis entlassen.

Im Januar 1945 habe er Malloth als Aufseher im Gestapo-Gefängnis "Kleine Festung Theresienstadt" einen Häftling gezwungen, zwei nackte Mitgefangene im Hof eine halbe Stunde lang mit kaltem Wasser abzuspritzen, bis sie tot umfielen. Im September 1944 habe er einen Mann mit Stockschlägen auf den Kopf sowie Stiefeltritten getötet, weil der sich nicht ordnungsgemäß von einem Arbeitseinsatz zurückgemeldet habe. Einen jüdischen Häftling, der beim Ernteeinsatz einen Blumenkohl unter seiner Jacke versteckte, habe Malloth geprügelt und mehrere Pistolenschüsse auf ihn abgefeuert, bis er leblos zusammengebrochen sei.

Das Gericht befand den Greis am Schluss in zwei der Anklagepunkte des Mordes sowie des Mordversuchs für schuldig, da im letzten Fall nicht zweifelsfrei mehr geklärt werden, ob das Opfer die Attacke vielleicht überlebt haben könnte. "Er hat Menschen gequält, gedemütigt und getötet, weil er ihnen als Untermenschen das Lebensrecht absprach", erklärte damals Richter Jürgen Hanreich: "Vom Hass auf jüdische Menschen geradezu umgetrieben, hat er sich zum Herrn über Leben und Tod aufgespielt." Den Prozess, der wegen Malloths damals bereits schlechten Gesundheitszustands in einem Saal des Gefängnisses München Stadelheim stattfand, verfolgte der angeklagte Greis mit ungerührter Minie in Decken gehüllt in seinem Rollstuhl.

Bei der Hauptverhandlung beschrieben ihn Überlebende als einen der brutalsten Wachmänner in dem an das Theresienstädter Getto angeschlossenen Gestapo-Gefängnis. In der "Kleinen Festung", die 50 Kilometer von Prag entfernt lag, kamen nachweislich mindestens 2.500 von insgesamt etwa 35.000 Häftlingen ums Leben.

"Er war wie ein Teufel", sagte über Malloth ein 73-jähriger Zeuge, der als 14-Jähriger nach Theresienstadt gekommen war. An der Rampe des Konzentrationslagers habe er seine Eltern zum letzten Mal gesehen. Aufseher in der "Kleinen Festung" hätten Häftlinge "aus Spaß" aus den Zellen geholt: "Sie mussten sich prügeln bis sie umfielen", beschrieb der Zeuge die Zustände: "Sie starben nicht. Sie krepierten." Nach einem Ausbruchsversuch hätten andere Häftlinge Mitgefangene zu Tode steinigen müssen.

Ins Rollen gebracht hatte die Wiederaufnahme des Verfahrens der Prager Jiri Kos. Bei der Hauptverhandlung identifizierte der Lagerüberlebende Malloth als Mörder des Erntearbeiters: "Ich habe keinen Zweifel." Er habe damals etwa 40 Meter entfernt gestanden und sei durch die Schreie des Opfers aufmerksam geworden.

Kos hatte 1999 einen Film über den 89-Jährigen im tschechischen Fernsehen gesehen und sich darauf bei der Gedenkstätte Theresienstadt bei Prag gemeldet. Die Münchner Staatsanwaltschaft stützte daraufhin ihre Anklage auf seine Aussagen.

Malloth war bereits 1948 in Tschechien in Abwesenheit zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der gebürtige Südtiroler konnte sich jedoch nach Meran absetzen, wo er fast 40 Jahre lebte, bis ihn die italienschen Behörden 1988 wegen eines Passvergehens nach Deutschland abschoben. Zwei Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dortmund gegen Malloth wurden 1979 und 1999 eingestellt. Bis zu seiner Verhaftung im vergangenen Mai 2000 hatte Malloth in einem Altersheim in Pullach bei München gelebt.

Ein Sprecher des bayerischen Justizministeriums bestätigte am Freitag, Malloth sei am 31. Oktober gestorben. Erst zehn Tage zuvor habe man den schwer Krebskranken auf Beschluss des Münchner Oberlandesgerichts wegen Haftunfähigkeit entlassen. Der Bundesgerichtshof hatte den Schuldspruch gegen Malloth im Februar bestätigt und eine Revision des 90-Jährigen zurückgewiesen.

Quelle: RPO Archiv

 
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