München NSU-Anwälte attackieren Anklage

München · Die Zschäpe-Verteidiger werfen der Bundesanwaltschaft Einseitigkeit vor.

Fünf Jahre und 419 Verhandlungstage hat es gedauert, bis dieser Prozess auf die Zielgerade einbiegen konnte. Als Hermann Borchert am Dienstag sein Plädoyer begann, waren viele Beteiligte im Oberlandesgericht München zunächst erleichtert. Bei dem wohl größten Prozess in der Geschichte der Bundesrepublik ist nichts vorhersehbar. Nicht, wann es Plädoyers gibt, nicht, ob die Beweisaufnahme stattfindet und natürlich erst recht nicht, wann es ein Urteil gibt. Der NSU-Prozess stellt die Justiz auf die Probe, so viel ist gewiss.

Gestern setzte Borchert, der Wunschanwalt der Hauptangeklagten Beate Zschäpe, sein Plädoyer fort. Er wird es voraussichtlich (man weiß ja nie) heute mit einem Schlussantrag beenden. Dieser Antrag wird wohl lauten, die Anklage in ihrer jetzigen Form fallenzulassen. Borchert zerlegte beinahe vollständig die Anklageschrift der Bundesanwaltschaft. Die wirft der 43-jährigen Beate Zschäpe vor, Mittäterin an allen Verbrechen der rechtsextremen Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) gewesen zu sein. Dazu zählen zehn Morde, neun aus rassistischen Motiven und einer an einer deutschen Polizistin. Zschäpe drohen eine lebenslange Haftstrafe und anschließende Sicherungsverwahrung.

Borchert wirft der Bundesanwaltschaft Einseitigkeit vor. Die rechtlichen Hürden für eine Verurteilung im Sinne der Anklage seien zu hoch, argumentiert der Verteidiger. Die Bundesanwaltschaft ignoriere Fakten oder Zweifel, die Zschäpe entlasten könnten. Die Bundesanwälte hätten in ihren Plädoyers die Äußerungen Zschäpes vor Gericht "völlig außer Acht" gelassen. Beate Zschäpe hatte sich erstmals nach zweieinhalb Jahren Prozess zu Wort gemeldet - schriftlich. Fragen des Gerichts beantwortete sie mithilfe ihrer Anwälte ebenfalls schriftlich, Fragen der Bundesanwaltschaft oder der Nebenkläger gar nicht.

Borchert sieht Zschäpe nicht als Mittäterin des NSU. Sie würde als solche so bestraft, als hätte sie alle Taten selbst begangen. Dazu müsste ihr nachgewiesen werden, dass sie die Taten und den NSU organisatorisch und planerisch wesentlich mitgelenkt hat. Anwalt Borchert sagt, dass es keine Fakten gebe, die dies belegen könnten.

Nach ihrem Wunschverteidiger werden auch noch Zschäpes Pflichtverteidiger Stahl, Sturm und Heer ihr Plädoyer halten - offenbar erst nach einer mehrtägigen Pause.

(her)
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