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Monika Böttcher in Freiheit: Oberlandesgericht setzt Haftbefehl gegen Kaution aus

zuletzt aktualisiert: 18.01.2000

Frankfurt/Main (dpa). Trotz ihrer lebenslangen Haftstrafe wegen Doppelmordes an ihren beiden Töchtern ist Monika Böttcher einstweilen auf freien Fuß gesetzt worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am Dienstag den Untersuchungshaftbefehl gegen die 41-Jährige gegen eine Kaution von 100.000 Mark ausgesetzt, teilte Gerichtssprecher Wolfgang Frank mit.

Die wegen des über 13 Jahre zurück liegenden Mordes an ihren beiden Töchtern Melanie und Karola verurteilte Böttcher, geschiedene Weimar, musste Pass und Personalausweis abgeben, darf das Land nicht verlassen und muss sich regelmäßig bei der Polizei melden.

Mit der Entscheidung des OLG kann Böttcher bis zur Rechtskraft ihres Urteils in Freiheit leben. Die Rechtskraft tritt erst ein, falls der Bundesgerichtshof das Lebenslang-Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 22. Dezember vergangenen Jahres in der Revision bestätigt. Ansonsten wäre ein neuer Prozess, der mittlerweile vierte in dieser Sache, fällig. Ein Termin steht beim BGH noch nicht fest.

Böttcher sagte nach ihrer Freilassung, sie werde auch einen vierten Prozess durchstehen. Sie hoffe weiter auf einen Freispruch, könnte aber auch die Verbüßung der Reststrafe von knapp sechs Jahren aushalten. Diese Zeit würde sie nicht komplett im geschlossenen Vollzug verbringen, meinte sie. «Ich weiß, dass ich meine Kinder nicht umgebracht habe und ich kann auch mit meinem Gewissen leben.»

Wie bereits im dritten Weimar-Prozess könnte die Angeklagte zu den Terminen eines möglichen vierten Verfahrens als freie Frau erscheinen. Nach Angaben ihres Anwalts, Gerhard Strate, lebt Böttcher zurückgezogen in Frankfurt. Zuletzt hatte sie Arbeitslosenhilfe erhalten. Sämtlichen Vorladungen der Justiz sei sie stets gefolgt. Die Kaution bringen nach Strates Angaben die Geschwister und eine Freundin Böttchers auf.

Zusammen mit dem Urteil vom 22. Dezember vergangenen Jahres hatte die 21. Strafkammer des Frankfurter Landgericht einen neuen U- Haftbefehl erlassen, den sie mit Fluchtgefahr begründete. Böttcher war noch im Gerichtssaal in Haft genommen worden und saß knappe vier Wochen im Frauen-Gefängnis Frankfurt-Preungesheim ein. Eine sofortige Beschwerde Böttchers gegen die Haft hatte die Kammer noch abgelehnt, als nächste Instanz fällte das OLG seine Entscheidung. Es lehnte zwar den Antrag ab, den Haftbefehl ganz aufzuheben, meinte aber, der noch bestehenden Fluchtgefahr mit den Auflagen entgegen wirken zu können. Böttcher habe sich dem Verfahren nicht entzogen und keinerlei Vorbereitungen zur Flucht getroffen. Außerdem würde es ihr auf Grund ihres Bekanntheitsgrades schwer fallen, unterzutauchen. Für eine Unterstützerszene gebe es keine ausreichenden Anhaltspunkte.

Die angebliche Fluchtgefahr habe sich als rein subjektive Einschätzung der 21. Strafkammer des Landgerichtes erwiesen, die mit Fakten widerlegt worden sei, meinte Anwalt Strate. Die von der Strafkammer angenommene breite Unterstützerszene für Böttcher habe es nie gegeben. Auch habe sie keine Briefe erhalten, in denen ihr Geld im Falle einer Flucht angeboten worden sei. Sie habe lediglich ein Mal einen Brief mit einem 20-Mark-Schein und ein weiteres Mal Briefmarken erhalten. Oberstaatsanwalt Job Tilmann meinte, die Anklagebehörde müsse die Entscheidung des OLG akzeptieren.

Strate, der beim Frankfurter OLG bereits 1995 die spektakuläre Wiederaufnahme des schon längst abgeschlossenen Weimar-Verfahrens erreicht hatte, hielt dem Landgericht auch Formfehler vor. So sei Böttcher nach dem Haftbefehl nicht wie vorgeschrieben angehört worden. Böttcher stand bereits drei Mal wegen des Doppelmordes aus dem August 1986 vor Gericht. Zwischen den beiden Lebenslang-Urteilen von Fulda (1988) und Frankfurt (1999) hatte sie das Landgericht Gießen im April 1997 freigesprochen. Sie hat die Tat stets abgestritten und ihrem Ex-Mann Reinhard Weimar angelastet.

Quelle: RPO Archiv

 
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