SPD freundet sich mit Spähaktion an Online-Durchsuchungen ab 2008?

Berlin (RPO). Die Online-Durchsuchung von Computern zur Terrorabwehr könnte bereits im nächsten Jahr beginnen. Nach monatelangem Streit warten SPD und Union nur noch auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das sich seit Oktober mit dem Thema befasst. Sobald die Entscheidung da sei, könne das entsprechende BKA-Gesetz im Frühjahr 2008 verabschiedet werden, sagte der SPD-Innenpolitiker Sebastian Edathy der "BZ am Sonntag" laut Vorabbericht.

So will Innenminister Schäuble gegen den Terror kämpfen
Infos

So will Innenminister Schäuble gegen den Terror kämpfen

Infos
Foto: ddp

CDU/CSU und SPD hatten in den vergangenen Monaten heftig über die Novellierung des BKA-Gesetzes und eine neue Klausel zu Online-Durchsuchungen gestritten. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und die Union folgten schließlich dem Wunsch des Koalitionspartners SPD, erst die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, bevor das BKA-Gesetz geändert wird.

"Es besteht Einigkeit in der Koalition, dass das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird, wenn das Urteil vorliegt", sagte Schäubles Sprecher Stefan Kaller am Samstag. Die Vorbereitung für das Verfahren werde bis dahin "weiter nachhaltig betrieben".

Bis zur Kabinettsreife

CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach erklärte auf AP-Anfrage, der Gesetzentwurf werde derzeit bis zur Kabinettsreife vorbereitet. Als Kompromiss und Zugeständnis an die SPD werde darin der Paragraf 20k aufgenommen. Er beinhalte den Entschluss, beim Thema Online-Durchsuchung die Entscheidung des Gerichts abzuwarten.

Edathy sagte, er rechne mit Online-Durchsuchungen "in einem niedrigen zweistelligen Bereich". Für jeden Fall müsse eine aufwendige Software maßgeschneidert werden, die Auswertung dauere Monate. Eine Online-Durchsuchung koste nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) gut 100.000 Euro.

Für die SPD sei klar, dass der Staat Online-Durchsuchungen von Computern nur gegen internationalen Terrorismus und Menschenhandel, nicht aber gegen Bagatelldelikte anwenden dürfe, sagte Edathy. Ein Richter müsse zwingend in die Datenauswertung eingebunden werden.

Wohnraumüberwachung

Edathy sagte, er könne einer Lösung zustimmen, nach der es beim Mithören im Wohnraum ein sogenanntes Richterband gebe. "Wenn der Beamte feststellt, im Gespräch geht es nicht um die Vorbereitung einer Straftat, sondern zum Beispiel um den Zustand der Ehe, lässt der Ermittler zwar das Band weiterlaufen, hört aber selbst nicht weiter zu. Der Richter löscht dann die privaten Passagen auf dem Band und gibt den Rest zur Auswertung frei", erklärte Edathy.

Das Bundesjustizministerium wies dies umgehend als "die Privatmeinung von Herrn Edathy" zurück. "Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist es nicht zulässig, ein Richterband bei der Wohnraumüberwachung einzusetzen", sagte die Sprecherin von Ministerin Brigitte Zypries (SPD), Eva Schmierer, am Samstag.

Die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Petra Pau, kritisierte Edathys Äußerungen ebenfalls. "Es kommt offenbar, wie es zu erwarten war: Wieder einmal gibt die SPD in einer zentralen Bürgerrechts-Frage klein bei." Mit der Vorrats-Datenspeicherung, der Online-Untersuchung und der geplanten Aufrüstung des Bundes-Kriminalamtes bleibe die SPD "auf Otto Schilys Spuren, nunmehr unter Führung von Wolfgang Schäuble", sagte Pau, die auch Mitglied des Innenausschusses ist.

(ap)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort