Nichtraucherschutz Politiker begrüßen Düsseldorfer Raucher-Urteil

Berlin · Bundestagsabgeordnete sprechen von einer richtigen Entscheidung. Der Nichtraucherschutz habe Priorität, sagen sie.

Bundestagsabgeordnete haben gestern die Entscheidung im Düsseldorfer Raucherprozess begrüßt. "Das ist ein gutes Urteil, weil es versucht, eine wichtige Grenzziehung zu finden", sagte der SPD-Abgeordnete Lothar Binding. "Rauchen bleibt ja auch weiterhin in der Wohnung erlaubt. Aber Nachbarn dürfen davon nicht beeinträchtigt sein."

Im konkreten Fall muss der Rentner Friedhelm Adolfs nach 40 Jahren seine Mietwohnung in Düsseldorf räumen. Der 75-jährige Raucher habe seine Nachbarn mit Zigarettenqualm belästigt, befand das Landgericht. Nicht durch das Rauchen selbst, sondern weil Adolfs nichts dagegen unternommen habe, dass der Zigarettenrauch in den Hausflur zog. Seit 2007 gelten strengere Nichtraucherschutzgesetze. Während das Bundesgesetz etwa öffentliche Verkehrsmittel, Schulen und Krankenhäuser rauchfrei gemacht hat, ist die Ausgestaltung in den Ländern sehr unterschiedlich. In NRW gilt ein umfassendes Rauchverbot.

Binding hat immer für schärfere Anti-Raucher-Gesetze gekämpft, ist zudem im Mieterbund aktiv. "Auch aus Sicht des Mieterbundes ist das ein richtiges und wichtiges Urteil", sagte er. Als absolute Ausnahme in Zivilprozessen hat die Kammer gegen das Urteil die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen, um nach eigener Darstellung "eine grundsätzliche Klärung der Frage zu ermöglichen, ob die durch das Rauchen eines Mieters verursachten Immissionen innerhalb eines Mehrfamilienhauses einen Kündigungsgrund darstellen können". Erfolgsaussichten sieht Binding aber kaum: "Ich glaube, dass eine Revision scheitern dürfte."

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), wollte sich nicht zu dem laufenden Verfahren äußern - weil der Revisionsweg noch offen ist. Mortler appellierte allerdings an Raucher, auf Nichtraucher Rücksicht zu nehmen. "Denn Passivrauchen stellt nicht nur eine Belästigung, sondern eine gesundheitliche Gefahr dar", erklärte Mortler. Nach ihrer Einschätzung könnte das Urteil Mieter veranlassen, gegen ihren Vermieter auf dem Klageweg Schutz vor starken Rauchern durchzusetzen.

(jd/qua)
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