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Geiselnahme von Aschaffenburg fordert drei Tote: Polizei stürmte Wohnung: Polizistenmörder brachte sich und Geisel um

zuletzt aktualisiert: 28.01.2000

Aschaffenburg (dpa). Bei einem Geiseldrama in Aschaffenburg sind am Freitag drei Menschen getötet worden. Der 41 Jahre alte Geiselnehmer erschoss einen Kripobeamten und seine Geisel, bevor er die Waffe gegen sich selbst richtete, wie ein Polizeisprecher vor Ort berichtete.

Die Leichen von Opfer und Täter entdeckten Beamte beim Sturm auf die Wohnung, in der sich der Aschaffenburger mit seiner Geisel am Vormittag mehrere Stunden lang verschanzt hatte.

Nach Informationen der Polizei waren die Todesschüsse auf den 46 Jahre alten Kripobeamten der eigentlichen Geiselnahme vorausgegangen. Der Polizist hatte am Vormittag gemeinsam mit einem Kollegen die Personalien des 41-Jährigen überprüfen wollen. Die Beamten waren von Nachbarn wegen eines gewalttätigen Streits um Hilfe gerufen worden. Kurz nach Öffnen der Tür habe der Wohnungsinhaber ohne Vorwarnung einen Schuss auf den Kripobeamten abgefeuert. Der Polizist erlag rund eine Stunde später seinen schweren Verletzungen.

Nach den Schüssen habe sich der Täter in seiner Wohnung verbarrikadiert. Seine etwa 20 Jahre alte Freundin, die sich zu diesem Zeitpunkt in der Wohnung aufgehalten hatte, nahm er als Geisel. Nachdem der Versuch der Polizei gescheitert war, mit dem Mann Kontakt aufzunehmen, stürmte ein Sonderkommando die Wohnung im Aschaffenburger Stadtteil Schweinheim. Dabei wurden Blendgranaten eingesetzt, hieß es.

Auslöser für die Tatserie war nach ersten Erkenntnissen der Polizei ein Beziehungsdrama. Die Lebensgefährtin hatte sich von dem mehrfach vorbestraften 41-Jährigen trennen wollen. Aus diesem Grunde sei es an dem Vormittag zum Streit gekommen. Dabei soll der 41- Jährige gewalttätig geworden sein. Schon beim Eintreffen der Kripobeamten war die Frau angeblich verletzt gewesen. Nach Berichten von Nachbarn soll der Mann seine Freundin bereits in den Vortagen aus Verzweiflung über die angedrohte Trennung mehrfach belästigt haben

Quelle: RPO Archiv

 
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