Berlin Post verkaufte Daten an Parteien

Berlin · CDU und FDP nutzten anonymisierte Informationen für den Wahlkampf.

Angesichts des Facebook-Skandals um millionenfache unerlaubte Datennutzung ist die Deutsche Post wegen der Weitergabe von Kundendaten an Parteien im Wahlkampf 2017 in die Kritik geraten. Das Unternehmen versicherte, bei der Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten werde das Datenschutzgesetz strikt eingehalten. Auch CDU und FDP betonten, man habe im Einklang mit dem Datenschutzrecht gehandelt und nur anonymisierte Daten genutzt. "Bild am Sonntag" berichtet, CDU und FDP hätten 2017 jeweils einen fünfstelligen Betrag für straßengenaue Analysen der Post-Tochterfirma "Deutsche Post Direkt GmbH" gezahlt. Die CDU habe darauf ihren Haustürwahlkampf aufgebaut, die FDP habe auf dieser Basis Wahlwerbung an bestimmte Zielgruppen verschickt.

Der Handel mit Daten und Adressen ist nicht illegal. Unternehmen und Parteien nutzen solche Daten, um zielgenauer werben zu können. Die CDU-Zentrale teilte mit, man habe im Wahlkampf eine Massen-Postsendung in Auftrag gegeben. Dabei seien keine Daten an die Partei übermittelt oder über Einzelhaushalte gekauft worden. Die Post habe für den Haustürwahlkampf eine statistische "CDU-Wahlwahrscheinlichkeit" für Straßenabschnitte geliefert. Dazu habe man Zugriff auf eine Kartenansicht erhalten. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, erklärte, die erworbenen Daten seien vollständig anonymisiert gewesen und im Einklang mit dem Datenschutzrecht bearbeitet worden. Die Daten hätten ausschließlich einen Wahrscheinlichkeitswert geliefert, "einen möglichen FDP-affinen Wähler anzutreffen".

"Bild am Sonntag" zitiert aus vertraulichen Papieren der Post-Tochter von März 2018, die an Parteien verschickt würden. Darin heiße es, für etwa 20 Millionen Häuser mit rund 34 Millionen Haushalten stünden über eine Milliarde Einzelinformationen zur Verfügung. Ein Post-Sprecher sagte, die Arbeit des Tochterunternehmens unterliege der Aufsicht des Bundesbeauftragten für Datenschutz und sei regelmäßig überprüft worden. Die Daten bezögen sich nicht auf Einzelhaushalte, sondern auf Mikrozellen aus im Schnitt 6,6 Haushalten.

(dpa)
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