Berlin Presserat: Herkunft von Tätern weiter nur bei Sachbezug
Berlin · Der Deutsche Presserat hält an seiner Richtlinie zur Nennung der Herkunft von Straftätern fest. Das Plenum des Gremiums sprach sich gestern mit klarer Mehrheit für eine Beibehaltung der sogenannten Diskriminierungsrichtlinie aus, wie der Geschäftsführer des Presserats, Lutz Tillmanns.
10.03.2016
, 08:46 Uhr
Nach einer Expertenrunde hätten 18 Mitglieder dafür gestimmt, drei hätten sich enthalten. Die Regelung sieht vor, dass Medien die Herkunft oder Religion von Straftätern nur dann nennen, wenn ein "begründbarer Sachbezug" zu der Straftat besteht. Die Redaktionen seien aber autonom in ihren Entscheidungen.