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Sprachsachverständiger versteht Passagen eines Videofilms nicht mehr: Probleme mit Beweisstück im El-Kaida-Prozess

zuletzt aktualisiert: 27.08.2002 - 16:39

Frankfurt/Main (rpo). Weil ein Sachverständiger Abschnitte eines Videofilms nicht mehr verstehen kann, ist die Beweisführung der Staatsanwaltschaft im Frankfurter El-Kaida-Prozess ins Stocken geraten. Der Film gilt als entscheidendes Beweisstück gegen die fünf Angeklagten Algerier.

Ein Sprachsachverständiger konnte am Dienstag während der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main wichtige Passagen eines Videobandes nicht mehr verstehen, zu denen er zuvor ein schriftliches Gutachten geliefert hatte. Für die Bundesanwaltschaft gilt der Film als Beweis dafür, dass vier der fünf angeklagten Algerier einen Anschlag auf den Straßburger Weihnachtsmarkt geplant hatten.

In dem schriftlichen Gutachten identifizierte der Sachverständige die Sätze "Das ist die Zentrale Straßburgs. Dies ist eine Kirche der Feinde Gottes und jetzt möchte sie der Erhabene vernichten" und "Das sind die Feinde Gottes. Sie tanzen und sind fröhlich. Mögen sie, so Gott will, in der Hölle schmoren". Auf Grund der schlechten Tonverhältnisse im Verhandlungssaal konnte er sie allerdings am Dienstag nicht bestätigen. Der Angeklagte Salim Boukhari, von dem die Sätze nach dem Ermittlungsergebnis stammen sollen, wollte sich dazu nicht äußern. Er bestätigte aber, dass hauptsächlich er es gewesen sei, der auf dem Videoband gesprochen habe.

Der Film, auf dem Szenen des Straßburger Weihnachtsmarktes zu sehen sind, war in einer der konspirativen Wohnungen der Angeklagten in Frankfurt am Main nach deren Festnahme am zweiten Weihnachtsfeiertag 2000 sichergestellt worden. In der vergangenen Woche hatte Boukhari erklärt, Beschimpfungen auf Arabisch, die auf dem Film zu hören seien, stammten von ihm. Sie seien aber keine Drohungen gegen mögliche Attentatsopfer gewesen, sondern hätten lediglich seinen Ärger über betrunkene Weihnachtsmarktbesucher während des Fastenmonats Ramadan ausgedrückt. Bei dem Anschlag hätten nie Menschen verletzt oder gar getötet werden sollen. Drei der Angeklagten bestehen zudem darauf, dass nicht der Weihnachtsmarkt, sondern die Synagoge in Straßburg Ziel des Anschlags gewesen sei.

Seit dem 16. April müssen sich die Männer vor dem Oberlandesgericht wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verantworten. Ferner wird vier von ihnen unter anderem die Vorbereitung eines Sprengstoffanschlages vorgeworfen.

Quelle: RPO Archiv

 
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