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Aktionen verliefen friedlich: Proteste gegen Neonazi-Aufmärsche

zuletzt aktualisiert: 16.04.2001 - 20:16

Hagen/Jena (rpo). Neonazi-Aufmärsche in drei deutschen Städten haben am Osterwochenende zu Protestaktionen geführt. Im westfälischen Hagen demonstrierten rund 600 Bürger friedlich mit einem Freundschaftsfest am Ostermontag gegen einen Aufzug von Rechtsradikalen. In Jena und Ennepetal in Westfalen protestierten Hunderte gegen Rechts.

Zwei Männer aus dem rechten Lager wurden vor der vom Hamburger Neonazi Christian Worch angemeldeten Demonstration festgenommen, weil sie verbotenes Propagandamaterial bei sich geführt hätten, teilte die Polizei. Nach einem juristischen Gerangel hatte das Bundesverfassungsgericht den Rechten-Aufzug am Montag in Hagen sowie einen weiteren am Samstag in Ennepetal unter Auflagen erlaubt.

Auch die Demonstration von rund 60 Neonazis in der Kleinstadt Ennepetal am Rande des Bergischen Landes war am Samstag friedlich verlaufen. Zu Ausschreitungen oder Krawallen kam es nicht. Gegen den Aufmarsch der Rechten hatte auch hier zeitgleich ein breites Bürgerbündnis friedlich protestiert.

Die Hagener Polizeipräsidentin Ursula Steinhauer zeigte sich nach dem Ende der Demonstration gegen Rechts zufrieden. "Die Hagener haben mit ihrem friedlichen Protest gezeigt, dass sie gegen den Aufzug sind - und das bei einem schlimmen Regenwetter, was meinen Respekt verdient", sagte Steinhauer nach den knapp dreistündigen Gegendemonstrationen in der Innenstadt.

Mit Protestmärschen und Kundgebungen unter dem Motto "bunt statt braun" hatte das Bürgerbündnis gegen Rechts ein Freundschafts- und Friedensfest gegen den Aufzug von rund 130 Rechtsradikalen organisiert. Rund 1 500 Beamte aus NRW waren im Einsatz, um ein mögliches Zusammentreffen von Gegendemonstranten und Rechtsradikalen zu verhindern.

Die Polizei in Bochum und Hagen hatte die Neonazi-Aufzüge verboten; diese Verbote hatten das Verwaltungsgericht in Arnsberg und das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigt. Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht hatte die Verbote jedoch aufgehoben. Nach Meinung der Karlsruher Richter darf eine Veranstaltung nicht deshalb verboten werden, weil auf ihr "missliebige politische Meinungen" kundgetan werden könnten.

Quelle: RPO Archiv

 
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