Schleswig Puigdemont kommt gegen Kaution frei

Schleswig · Teilerfolg für den katalanischen Separatistenführer: Das Oberlandesgericht Schleswig verfügt Haftverschonung und verwirft den Vorwurf der Rebellion. Erlassen wird nur ein Auslieferungshaftbefehl wegen Veruntreuung.

Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont kann nicht wegen des spanischen Hauptvorwurfs der Rebellion ausgeliefert werden. Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht (OLG) erließ gestern einen Auslieferungshaftbefehl nur wegen des zweiten Vorwurfs der Untreue - und setzte den Haftbefehl obendrein unter Auflagen außer Vollzug. Zudem hält es zum Untreue-Vorwurf weitere Klärungen und mehr Informationen von der spanischen Regierung für nötig.

Wann genau Puigdemont aus der Justizvollzugsanstalt Neumünster freikommen sollte, war am Abend zunächst unklar. Zu den Auflagen der Haftverschonung gehört unter anderem die Zahlung einer Sicherheit in Höhe von 75.000 Euro. Außerdem darf Puigdemont die Bundesrepublik nicht verlassen. "Wir freuen uns sehr für unseren Mandanten", teilten die Anwälte mit. Man wolle so schnell wie möglich die Auflagen erfüllen.

Spanien respektiert laut Aussage einer Regierungssprecherin die Entscheidung. Die spanische Justiz werde angemessen darauf reagieren und sicherstellen, dass spanischem Recht Geltung verschafft werde. Das Gericht in Schleswig hatte erklärt, der 1. Senat sei der Auffassung, "dass sich hinsichtlich des Vorwurfs der Rebellion die Auslieferung als von vornherein unzulässig erweist". Der nach deutschem Recht in Betracht kommende Straftatbestand des Hochverrats sei nicht erfüllt, weil es am Merkmal der Gewalt fehle.

Etwas anderes gelte für den Vorwurf der "Korruption" in Form der Untreue. Insoweit erweise sich die Auslieferung "nicht als von vornherein unzulässig", führte das Gericht aus. Anhaltspunkte dafür, dass Puigdemont in Spanien der Gefahr politischer Verfolgung ausgesetzt sein könnte, waren für den Senat nicht ersichtlich.

Die OLG-Entscheidung bedeutet einen juristischen Teilerfolg für Puigdemont. Denn die spanische Justiz wirft ihm Rebellion und die Veruntreuung öffentlicher Gelder zugunsten einer Abspaltung vor. Dafür drohen dem 55-Jährigen in Spanien bis zu 30 Jahre Haft. Sollte Puigdemont am Ende der juristischen Verfahren von Deutschland tatsächlich nach Spanien ausgeliefert werden, dürfte er dort allenfalls zunächst wegen Untreue angeklagt werden - nicht aber wegen Rebellion, weil dieser Vorwurf als Auslieferungsgrund abgelehnt wurde. Puigdemonts deutsche Strafverteidiger betonten, "der unerhörte Vorwurf einer Rebellion" sei jetzt aus der Welt. In Bezug auf den Vorwurf einer möglichen Korruption oder Untreue erklärten sie: "Wir respektieren, dass das Gericht in dieser für das europäische Demokratieverständnis richtungsweisenden Sache nicht über die Auslieferung entscheiden möchte, ohne der spanischen Justiz noch ein weiteres Mal Gelegenheit zu geben, den einzig noch in Betracht kommenden Vorwurf zu belegen."

Der ehemalige Regionalpräsident von Katalonien kam ins Gefängnis von Neumünster, nachdem er am 25. März auf der Rückfahrt von einer Skandinavienreise an der Autobahn 7 in Schleswig-Holstein festgenommen worden war. Grundlage war ein Europäischer Haftbefehl. Der Politiker war im vergangenen Herbst nach dem verbotenen Unabhängigkeitsreferendum in Katalonien nach Belgien geflüchtet.

Für die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig bedeutet die OLG-Entscheidung eine Schlappe. Sie war zu dem Ergebnis gelangt, "dass ein zulässiges Auslieferungsersuchen vorliegt, mit einer Durchführung des ordnungsgemäßen Auslieferungsverfahrens zu rechnen ist und der Haftgrund der Fluchtgefahr vorliegt".

(dpa)
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