Rätselhafte Sparkassen

Seit fast fünf Jahren verpflichtet das Transparenzgesetz die NRW-Sparkassen zur Offenlegung der Vorstands- und Verwaltungsratsbezüge. 99 halten sich daran, sechs nicht.

Diese sechs behaupten für sich einen Rechtsanspruch auf Geheimhaltung. Als ob für sie ein anderes Recht als für die 99 anderen Sparkassen gelten würde. Außerdem: Sparkassen gehören den Bürgern. Deshalb haben die Bürger ein Recht zu erfahren, was "ihr" Spitzenpersonal verdient, und wie "ihre" Vertreter in den Verwaltungsräten entlohnt werden. Die sechs Geheimnis-Kassen nehmen sich selbst wichtiger als ihre Kunden, die ja auch Bürger sind. Das ist keine gute Visitenkarte für ein Geldinstitut.

Sparkassen sind eben keine Privatbanken. Sie sind fast immer öffentlich-rechtliche Arbeitgeber. Das bedeutet für die Angestellten viele Vorteile. Aber eben auch ein paar Nachteile. Die Pflicht zur Offenlegung von Spitzengehältern gehört dazu. Vorstände, denen das nicht passt, können ja woanders arbeiten. Und die Verwaltungsräte sind auch nicht gezwungen worden, die lukrativen Sitzungsgelder zu kassieren.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort