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Bundespräsident gerät zwischen die Wahlkampffronten: Rau hat das vorletzte Wort

zuletzt aktualisiert: 24.03.2002 - 20:17

Berlin (rpo). Nach dem Eklat im Bundesrat bei der Abstimmung über das Zuwanderungsgesetz blicken jetzt alle Augen auf Bundespräsident Johannes Rau. Ohne seine Unterschrift kann das neue Gesetz nicht in Kraft treten. Das letzte Wort haben aber die Verfassungsrichter in Karlsruhe.

Das Bundespräsidialamt ließ am Samstag offen, wie lang Raus Prüfung dauern wird. Unter Juristen ist die Bundesratsentscheidung vom vergangenen Freitag umstritten.

Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU) forderte Rau erneut auf, das Gesetz nicht zu unterzeichnen. Andernfalls würden die Unions-Länder nach Karlsruhe ziehen, sagte er der "Bild am Sonntag". Im ZDF-Magazin "Berlin Direkt" sagte Stoiber: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Bundespräsident genauso kaltschnäuzig die Verfassung bricht, wie der Bundesratspräsident." Die CDU-Chefin Angela Merkel sagte am Samstag beim CDU-Landesparteitag in Rostock, sie hoffe, dass der Bundespräsident nun die Kraft habe, das Gesetz nicht zu unterschreiben.

Zudem kündigte sie an, das Thema Zuwanderung im Wahlkampf zu nutzen. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) warf sie in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" vor, eine "Verfassungskrise" in Kauf genommen zu haben: "Dieser Kanzler stellt Partei und Person über den Staat." Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) bezeichnete eine Unterschriftenkampagne gegen das Zuwanderungsgesetz im ZDF als unnötig.

Raus Vorgänger, der CDU-Politiker und ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Roman Herzog, sagte in der "Welt", er hätte das Gesetz als Bundespräsident nicht unterschrieben. Das Zuwanderungsgesetz sei "nicht auf grundgesetzmäßige Weise" zu Stande gekommen. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) wies dies im ZDF zurück. In Richtung Union sagte er: "Es war von vornherein die Absicht von Stoiber, unter allen Umständen das Thema Zuwanderung zum Wahlkampfthema zu machen."

Der Grünen-Rechtsexperten Volker Beck bezeichnete den Druck der Union auf Rau als "unanständig". "Die Drohung an den Bundespräsidenten, wenn unterzeichnet wird, wird geklagt, ist eine Unverschämtheit", sagte er am Sonntag in Berlin. Sein Kollege Cem Özdemir forderte die Union auf, mit ihren Drohungen aufzuhören. "Das ist unerträglich", sagte er im "Tagespiegel" (Sonntag).

Unter Verfassungsrechtlern ist das Zustandekommen des Gesetzes umstritten. "Der Artikel 51 des Grundgesetzes ist in dieser Frage ganz eindeutig", sagte der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Benda, der "Rheinischen Post" (Samstag). "Daraus ergibt sich für mich logisch das Ergebnis, dass die Stimmen von Brandenburg nicht hätten gewertet werden dürfen." Auch für den Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim ist das Gesetz "nicht wirksam zu Stande gekommen", sagte er der Oldenburger "Nordwest-Zeitung" (Samstag).

Dieter Dörr von der Universität Mainz hält die Zustimmung des Bundesrates für gültig. "Im Ergebnis hat der Bundesrat wirksam zugestimmt", sagte der Professor der dpa. "Ich sehe nicht, wie Rau zu einer Nicht-Ausfertigung kommen könnte." Einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht räumt er keine Chancen ein.

Auch nach Ansicht des Berliner Verfassungsrechtlers Christian Pestalozza und des ehemaligen Verfassungsrichters Helmut Simon war die Bundesratsentscheidung nicht verfassungswidrig. "Der Bruch einer Koalitionsvereinbarung ist kein Verfassungsbruch", sagte Pestalozza dem Berliner Sender XXP. Simon sagte im Saarländischen Rundfunk: Es spreche mehr dafür, "dass die Abstimmung in Ordnung war".

Der Bundesratspräsident und Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) verteidigte seine Entscheidung. "Ich habe mich so verhalten, wie man sich verhalten muss", sagte Wowereit der "Berliner Morgenpost" (Sonntag).

Die Bundesregierung wies am Samstag einen Bericht des "Spiegel" zurück, nach dem sie für die Zustimmung der SPD-Länder gezahlt haben soll. Ein Regierungssprecher bezeichnete die Meldung "als völlig absurd". Das Magazin hatte berichtet, Wowereit habe vor der Entscheidung eine Zusage für ein stärkeres Engagement des Bundes bei der Sanierung der Berliner Museumsinsel erhalten.

Quelle: RPO Archiv

 
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