Analyse Rauchverbot - der Qualm verzieht sich

Düsseldorf · Am Donnerstag gilt in NRW das absolute Rauchverbot in der Gastronomie seit einem Jahr. Die Aufregung hat sich gelegt, die Regelung scheint akzeptiert. Aber nun muss auch Schluss sein mit weiterem Schutz vor Qualm.

Nichtrauchergesetz: Das schreiben unsere User
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Foto: dpa, mg cul

Noch kleben die Schilder an vielen Kneipen-Türen: "Mitglieder der rot-grünen Landesregierung haben Hausverbot." Unter anderem mit solchen Aufklebern haben Gastronomen und Kneipenbesucher gegen das neue Nichtraucherschutzgesetz protestiert, das zum 1. Mai 2013 in Kraft getreten ist. Was ist in diesem Jahr passiert?

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) will heute Zahlen zu den Folgen des Rauchverbots präsentieren. Eine wichtige Erkenntnis ist vorwegzunehmen: Die meisten Eckkneipen, von denen viele laut Verbotskritikern nicht überleben sollten, existieren noch - sicherlich mit unterschiedlichem wirtschaftlichen Erfolg, aber dafür können auch andere Rahmenbedingungen (Kaufkraft der Region, Konkurrenzsituation, Servicequalität) verantwortlich sein. Nicht nur die Kneipe hat es schwer, auch die Brauerei. So ist etwa der Bierkonsum in den vergangenen sieben Jahren kontinuierlich gesunken und war 2013 so niedrig wie seit der Wiedervereinigung nicht mehr. Fehlt Geld in der Kasse des Wirtes, weil die Menschen weniger Durst haben auf Bier? Oder weil sie die Zigarette dazu vermissen?

Der eindeutige Nachweis, wie viele der geschlossenen Kneipen tatsächlich "Opfer" des Nichtraucherschutzes geworden sind, dürfte deshalb schwerfallen. Und muss sich nicht ein Kneipier, dessen gastronomisches Konzept anscheinend vorwiegend aus "Rauchen und Trinken" besteht, die Frage gefallen lassen, warum er nicht nach einem neuen Angebot gesucht hat, das wieder Gäste - Raucher wie Nichtraucher - in sein Lokal lockt? Zudem schützt eine Tradition nicht vor dem Tod: Auch immer mehr inhabergeführte Metzgereien und Bäckereien oder Einzelhändler müssen aufgeben. Der Kunde kommt nicht mehr. Statt in der Kneipe ein Bier zu trinken, surft er zu Hause in sozialen Netzwerken; statt im kleinen Fachgeschäft einzukaufen, bestellt er im Internet oder in Shopping-Centern. Traurig ist diese Entwicklung und durchaus zu bedauern, aber nicht durch ein Gesetz zu verhindern - oder herbeizuführen.

Rauchverbot: Das sagen Düsseldorfer Wirte
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Foto: Schaller,Bernd

Volksbegehren und Volksentscheide gegen das NRW-Gesetz waren bislang nicht erfolgreich. Die Mehrheit der Bevölkerung begrüßt das Rauchverbot in der Gastronomie. Laut einer repräsentativen Umfrage für das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg waren im Herbst 2013 rund 82 Prozent der Bürger für ein Rauchverbot in der Gastronomie. Zum Vergleich: 2005 - also noch vor den ersten Nichtraucherschutzgesetzen in Deutschland - lag die allgemeine Zustimmung erst bei 53 Prozent, im Jahr 2012 bei 77,5 Prozent. Die gewachsene Akzeptanz sei vor allem auf einen Einstellungswandel der Raucher zurückzuführen, heißt es in der Umfrage. Unter Rauchern habe sich die Zustimmungsquote zum Rauchverbot in Kneipen im Herbst 2013 auf 59 Prozent fast verdoppelt. Eine ebenfalls repräsentative Studie des Dehoga in NRW zusammen mit dem Brauereiverband und dem Getränkefachgroßhandel hat ergeben: Ein Rauchverbot ohne Ausnahmen in der Gastronomie entspricht nicht dem Willen der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen. Die Mehrheit (63 Prozent) spricht sich für Ausnahmen vom Rauchverbot aus, sofern diese eindeutig geregelt sind. Welcher Umfrage ist zu glauben?

Ein Streifzug durch die Kneipen hilft weiter: Dort hat sich der Wirbel um das Nichtraucherschutzgesetz längst gelegt, es ist ein Gewöhnungseffekt eingetreten. Fast alle Raucher marschieren brav nach draußen und gehen anschließend wieder rein. Die Zigarette an der frischen Luft ist für viele so zur Selbstverständlichkeit geworden, dass sie, selbst wenn sie eigentlich wieder drinnen rauchen dürften, draußen stehen. So zum Beispiel zu beobachten auf österreichischen Skihütten, wenn sich Rheinländer und Westfalen nach dem Essen und vor der Abfahrt auch in Eiseskälte vor der Tür eine Zigarette anstecken.

Manches am Nichtraucherschutzgesetz ist allerdings durchaus unwürdig: So war der Streit um das Raucherzimmer des Neusser Bürgermeisters Herbert Napp (CDU), der in einem geschlossenen Raum alleine qualmte und den Spitznamen "Vesuv von Neuss"bekam, gelinde gesagt albern. Dass auf Kinderspielplätzen nicht geraucht werden darf, hört sich erstmal vernünftig an, hat aber eigentlich auch keinen Sinn - außer, dass im Sandkasten keine Kippen liegen. Schließlich sehen Kinder (wenn nicht sogar bei den eigenen Eltern) auf dem Weg zum Spielplatz überall im Straßenbild Menschen mit einer Zigarette.

Rauchverbot in NRW - Das denken die Leser
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Foto: dapd, Nigel Treblin

Ein rauchfreies Leben ist durchaus ein hehres Ziel, aber aus unterschiedlichen Gründen nicht von jedem zu erreichen. Das wichtigste Motiv liegt auf der Hand: Nicht jeder will ein Nichtraucher sein, die Entscheidung, als Erwachsener ein Raucherleben zu führen, ist ein Grundrecht und noch nicht durch irgendeinen Paragrafen geregelt. Genauso wenig wie Alkoholtrinken, Chipsessen und Spät-ins-Bett-Gehen oder fahrlässige Aktionen, wie mit einer Gabel im Toaster zu stochern oder SMS lesend die Treppe hinunterzugehen - all das kann wie das Rauchen ebenso Kosten für die Allgemeinheit nach sich ziehen.

Deshalb muss Schluss sein mit dem Schutz vorm Rauch. Zum Glück wurde eine Klage abgewiesen, mit der ein Raucher aus seiner Wohnung gedrängt werden sollte, weil sich Nachbarn vom Geruch belästigt fühlten. Schon mokieren sich die ersten über den Qualm im Biergarten oder auf der Straße. Wer über ein Rauchverbot auch in der Außengastronomie nachdenkt, sollte sich Gedanken machen, wo das hinführt. Dann wird demnächst auch Männern und Frauen der Zutritt verwehrt, wenn sie sich zu stark mit After-Shave und Parfüm eingesprüht haben. Es könnte sich ja jemand dadurch belästigt fühlen.

(RP)
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